Der BDZ Bezirksverband Sachsen hat für seine Mitglieder eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese umfasst alle Mitglieder während des aktiven Dienstes und sichert den Rückgriff wegen Schäden aus dienstlicher oder beruflicher Tätigkeit.
Versichert sind:
Personen- und Sachschäden
Haftpflicht und Regresshaftpflicht bspw. nach Rückgriff des Dienstherrn bei Schäden an Dienst-KFZ
Regresshaftpflicht beim Abhandenkommen von Ausrüstung
Regresshaftpflicht beim Verlust von Dienstschlüsseln
Regresshaftpflicht bei Vermögensschäden
WICHTIG: Unser Vertrag sieht vor, dass auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz besteht. Allerdings gibt es je Schadensfall einen Selbstbehalt von 50 EUR.
Schadensfall – Was nun?
Melden Sie sich zeitnah per Mail beim Vorstand des Bezirksverbandes.
Wir melden uns zurück und teilen mit, welche Unterlagen (bspw. Schriftverkehr mit der Verwaltung, Unfallmeldung, Bilddokumentation u.ä.) wir benötigen. Liegen alle Unterlagen vor. Leiten wir alles an die Versicherung weiter, damit der Schadensfall zunächst erfasst ist. Die Versicherung prüft, ob es sich um einen versicherten Fall handelt.
Sobald sich die Verwaltung mit einer Zahlungsaufforderung meldet, muss alles sehr schnell gehen, da dann Fristen zu beachten sind. Zahlungsaufforderungen leiten Sie bitte umgehend an uns weiter.



