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BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Kaiser-Joseph-Str. 254, 79098 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
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Bezirksverband Bund
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Im Fuchsloch 3a, 21379 Scharnebeck
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
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Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
BV Westfalen c/o Stefan Walter Goldammerweg 30 58455 Witten
+49 231 95719001 E-Mail

Diensthaftpflichtversicherung des BV Sachsen

Der BDZ Bezirksverband Sachsen hat für seine Mitglieder eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese umfasst alle Mitglieder während des aktiven Dienstes und sichert den Rückgriff wegen Schäden aus dienstlicher oder beruflicher Tätigkeit.

Versichert sind:

Personen- und Sachschäden

Haftpflicht und Regresshaftpflicht bspw. nach Rückgriff des Dienstherrn bei Schäden an Dienst-KFZ

Regresshaftpflicht beim Abhandenkommen von Ausrüstung

Regresshaftpflicht beim Verlust von Dienstschlüsseln

Regresshaftpflicht bei Vermögensschäden

WICHTIG: Unser Vertrag sieht vor, dass auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz besteht. Allerdings gibt es je Schadensfall einen Selbstbehalt von 50 EUR.

Schadensfall – Was nun?

Melden Sie sich zeitnah per Mail beim Vorstand des Bezirksverbandes.

parnold@bdz-sachsen.de oder

vorstand@bdz-sachsen.de.

Wir melden uns zurück und teilen mit, welche Unterlagen (bspw. Schriftverkehr mit der Verwaltung, Unfallmeldung, Bilddokumentation u.ä.) wir benötigen. Liegen alle Unterlagen vor. Leiten wir alles an die Versicherung weiter, damit der Schadensfall zunächst erfasst ist. Die Versicherung prüft, ob es sich um einen versicherten Fall handelt.

Sobald sich die Verwaltung mit einer Zahlungsaufforderung meldet, muss alles sehr schnell gehen, da dann Fristen zu beachten sind. Zahlungsaufforderungen leiten Sie bitte umgehend an uns weiter.

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

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