Seit langem fordert der BDZ die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Diese langjährige Forderung soll nun umgesetzt werden. Mit einem dem BDZ in der Entwurfsfassung vorliegenden Gesetz plant die Ampelkoalition die Polizeizulage wieder als Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu berücksichtigen. Nach dem Gesetzentwurf werden sich die künftigen Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in vollzugspolizeilichen geprägten Bereichen der Zollverwaltung um bis zu 160 Euro erhöhen. Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfänger/innen, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind.
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