Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt, der am Montag, den 22. Februar 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags beraten wurde. Weiterer Bestandteil der Anhörung war ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Umwandlung der Financial Intelligence Unit – FIU in eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion. Der BDZ war mit dem stellv. Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel, als Sachverständiger zu der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Mehrere Fraktionen befragten Thomas Liebel zur Sichtweise des BDZ hinsichtlich des Vorhabens zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze und der geplanten Neuausrichtung der FIU. Liebel rückte dabei insbesondere die Interessen und Anliegen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner in den Mittelpunkt der Anhörung.
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