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BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Kaiser-Joseph-Str. 254, 79098 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail
Bezirksverband BMF
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Harlinger Straße 53, 29456 Hitzacker
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
E-Mail
Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
BV Westfalen c/o Stefan Walter Goldammerweg 30 58455 Witten
+49 231 95719001 E-Mail

Versicherungen

Sie sind Dienstanfänger/-in? Mit Beginn der Berufslaufbahn gilt es, die richtige Absicherung und Vorsorge gegen berufliche Risiken zu wählen.

Ein guter Ansprechpartner sollte Ihre persönliche Situation kennen. Der exklusive Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk rund um die Absicherung, die DBV Deutsche Beamtenversicherung, ist auf die Bedürfnisse von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst spezialisiert.

Die Spezialistinnen und Spezialisten der DBV beraten Sie gerne. Ob persönlich vor Ort, telefonisch oder digital in einer Videokonferenz. Entscheiden Sie selbst und nutzen Sie Ihre Einsparpotenziale als BDZ-Mitglied im dbb.

Als BDZ-Mitglied profitieren Sie dabei von den besonderen Konditionen und Vorteilen im Verbund des dbb. So können je nach persönlicher Situation Einsparpotenziale entstehen – etwa bei der Absicherung dienstlicher Risiken, der privaten Vorsorge oder ergänzenden Versicherungsleistungen. Wichtig ist: Die Beratung orientiert sich an den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes und kann auf Ihre Laufbahn- und Lebenssituation zugeschnitten werden.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der DBV für Sie vor Ort finden Sie hier:
Übersicht Spezialisten DBV für den Öffentlichen Dienst

Swiss Life Select

Weniger Zahlen, exklusive Vorteile, mehr Leistung – jetzt dreifach profitieren!
Sie möchten ganzheitlich und produktübergreifend über alle Vergünstigungen, die es unter dem Dach des dbb gibt, informiert werden? Die Spezialisten/-innen von Swiss Life Select beraten Sie gerne – persönlich vor Ort, telefonisch oder digital per Videokonferenz. Nutzen Sie die Einsparpotenziale als BDZ-Mitglied über Ihren persönlichen Beratungsgutschein!
Ihre Swiss-Life-Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier: Ansprechpartner SwissLife
Den Imagefilm von Swiss Life können Sie sich > hier ansehen.

Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung

Der BDZ hat für seine im aktiven Dienst- und Arbeitsverhältnis stehenden Mitgliedern eine Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung bei der DBV abgeschlossen. Die Versicherung ist in Ihrem bisherigen Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche Mitglieder des BDZ mit den angeschlossenen Bezirksverbänden Baden, Berlin-Brandenburg, BMF, Hannover, Nord, Köln, Düsseldorf, Westfalen, Rheinland-Pfalz, Nürnberg, Hessen, Südbayern und Württemberg. Folgende Leistungen sind darin enthalten:

pauschal Euro 10.000.000,- für Personen- und Sachschäden (aus der dienstlichen Tätigkeit oder Beruf, Sachschäden am fiskalischen Eigentum)
Euro 50.000,- Haftpflicht und Regresshaftpflicht (für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz)
Euro 50.000,- Geräte- und Geräteregresshaftpflicht
Euro 50.000,- Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
Euro 5.000,- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgeständen
bis 5 Jahre Nachhaftung

Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser unter anderem) gewährt die DBV Versicherungsschutz.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Schadenfälle, die voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführen, sind unverzüglich der BDZ- Bundesgeschäftsstelle anzuzeigen. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus dem BDZ bzw. aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Die Mitglieder der BDZ-Bezirksverbände Saarland und Sachsen wenden sich bitte direkt an ihren BDZ-Bezirksverband.

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

Mitglied werden

Swiss Life Select