Gremien
Bezirkstag
Als oberstes Organ des Bezirksverbandes bestimmt der Bezirkstag satzungsgemäß die Ausrichtung der Arbeit des Bezirksverbandes. Seine Aufgaben ergeben sich aus der aktuellen Satzung. Der Bezirkstag setzt sich aus den Delegierten der einzelnen Ortsverbände sowie dem Bezirkshauptvorstand zusammen. Er tritt in der Regel alle fünf Jahre zusammen.
Dort werden Anträge für die zukünftige gerwerkschaftliche Arbeit beraten, Wahlen zu den Organen des BV durchgeführt, administrative Beschlüsse für die Arbeit des BV gefasst (Haushaltsvoranschlag, Geschäftsordnung usw.) und Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern abgelegt.
Bezirkshauptvorstand
Der Bezirkshauptvorstand setzt sich aus dem Bezirksvorstand, den Ortsverbandsvorsitzenden und den Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgemeinschaften zusammen.
Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät über aktuelle gewerkschaftliche Themen und die Arbeit des Bezirksverbandes. Neben umfangreichen Beschlussvollmachten für die Arbeit des Bezirksverbandes obliegt dem Hauptvorstand auch die Revision der Arbeit der Bezirksvorstandes.
Bezirksvorstand
Der Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter leiten den Bezirksverband. Ihnen obliegen die Führung der Geschäfte sowie die Durchführung der Beschlüsse des Bezirkstages und des Bezirkshauptvorstandes. Unterstützt werden sie durch die Rechnungsführung und den drei weiteren Mitgliedern des Bezirksvorstandes.
Arbeitsgemeinschaften des BV Südbayern
Im BV Südbayern gibt es vier Arbeitsgemeinschaften. Hier gelangen Sie zu den jeweiligen AGs: