Die Paketflut im grenzüberschreitenden Onlinehandel stellt die Zollverwaltung seit Jahren vor enorme Herausforderungen. Millionen Kleinsendungen erreichen die EU täglich aus Drittstaaten. Nach Angaben der EU-Kommission kamen im Jahr 2025 insgesamt 5,8 Milliarden Pakete von geringem Wert in die EU, mehr als 90 Prozent von chinesischen Online-Händlern. Jede einzelne Sendung kann zoll-, steuer-, produkt- oder sicherheitsrechtlich relevant sein. In der Praxis stoßen klassische Kontrollmechanismen angesichts der schieren Masse jedoch an ihre Grenzen.
Der ab Juli vorgesehene Pauschalzoll beträgt 3 Euro. Wichtig ist: Der Betrag fällt nicht pauschal pro Paket an, sondern pro Warenart beziehungsweise Tarifposition innerhalb einer Sendung. Enthält ein Paket mehrere unterschiedliche Warenkategorien, kann der Pauschalzoll somit mehrfach entstehen. Zugleich ist die Regelung klar von der später geplanten sogenannten Handling Fee (Bearbeitungsgebühr) zu unterscheiden, über deren konkrete Höhe und Ausgestaltung weiterhin auf europäischer Ebene beraten wird.
Vor diesem Hintergrund versteht die EU-Kommission den Pauschalzoll ausdrücklich als Übergangslösung, um schnell auf die Fehlentwicklungen im grenzüberschreitenden Onlinehandel zu reagieren, bis die umfassende Zollreform mit EU-Zolldatenhub und neuen Digitalprozessen greift. Der Schritt markiert einen Paradigmenwechsel: Kleinsendungen werden nicht länger als „Bagatelle“ behandelt, sondern als relevanter Faktor für Steuergerechtigkeit, Verbraucherschutz und die Durchsetzung europäischer Produkt- und Sicherheitsstandards.
Zollgewerkschaft: Reformgedanken richtig, Erwartungen an den Zoll realistisch halten
Bereits anlässlich der Zoll-Jahresbilanz 2025 warnte die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ vor überzogenen Erwartungen zum Pauschalzoll. Neue Abgaben können Fehlanreize im E-Commerce verringern und Billigimporte verteuern. Sie ersetzen aber keine wirksame Kontrolle und Zollpersonal vor Ort. Plattformen, Händler und Logistikdienstleister haben zunächst höhere Compliance-Kosten, werden ihre Geschäftsmodelle aber anpassen – etwa durch Bündelung von Waren, veränderte Lieferketten oder Lagerstrukturen innerhalb der EU. Solche Entwicklungen müssen von Beginn an mitgedacht werden.








