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Gute Gewerkschaftsarbeit wirkt: Kostenübernahmeerklärungen werden eingeführt

Die BDZ – Fraktion im BPR fordert seit Langem die Einführung von Kostenübernahmeerklärungen bei Hotelbuchungen. Im Oktober 2016 hatte die GZD aufgrund der Forderung bereits eine Regelung zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen für einen Teil der dienstreisenden Kolleginnen und Kollegen getroffen.

Nach dem Amtsantritt von Frau Hercher als Präsidentin der GZD hatte der Vorsitzende des BPR und stellv. BDZ Bundesvorsitzende Christian Beisch die Forderung nach einer Kostenübernahme für alle Beschäftigten erneut eingefordert. Mit einer Verfügung vom 21.02.2019 kommt die GZD der Forderung nach und trifft folgende Regelung:

Ab sofort erfolgt im Grundsatz eine Kostenübernahmeerklärung für die Hotelunterkunft inkl. des Frühstücks bei Dienstreisen, die über die Service-Center oder deren Buchungsstellen sowie die Reisestellen der DVIII oder DIX gebucht werden. Die Besoldungs- oder Tarifgruppe ist dabei unerheblich. Nicht umfasst werden Nebenleistungen, wie beispielsweise Parkgebühren (Ausnahme besteht für Berufskraftfahrer).

Eine Kostenübernahmeerklärung erfolgt nicht, wenn die Buchung nicht über ein Service-Center oder die von ihr autorisierten Stellen erfolgt ist. Grund hierfür ist, dass die Erstattungsfähigkeit ohne weitere Angaben zur Reise nicht festgestellt werden kann. In diesen Fällen können Abschlagszahlungen beantragt werden. Auch für Gruppenbuchungen, die über den Zuständigkeitsbereich eines Service-Centers hinausgehen, können aufgrund fehlender Informationen keine Kostenübernahmeerklärungen erteilt werden.

Bei Veranstaltungen mit Tagungspauschalen und bei Auslandsdienstreisen sind in der Regel keine Kostenübernahmeerklärungen möglich.

Sofern im Einzelfall keine Kostenübernahmeerklärung erteilt werden kann, besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Abschlagszahlung auf Antrag.

(Autor: Christian Beisch)

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