Absicherung über die DBV
Sie sind Dienstanfänger/-in und/oder möchten sich gerne grundsätzlich über die Möglichkeiten unserer speziell auf Beamtinnen und Beamte zugeschnittene Absicherungsmöglichkeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung informieren? Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gerne. Ob persönlich vor Ort, telefonisch oder digital in einer Videokonferenz. Entscheiden Sie selbst und nutzen Sie Ihre Einsparpotenziale als BDZ-Mitglied im dbb.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der DBV für Sie vor Ort finden Sie hier:
Übersicht Spezialisten DBV für den Öffentlichen Dienst
Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung
Der BDZ hat für seine im aktiven Dienst- und Arbeitsverhältnis stehenden Mitgliedern eine Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung bei der DBV abgeschlossen. Die Versicherung ist in Ihrem bisherigen Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche Mitglieder des BDZ mit den angeschlossenen Bezirksverbänden Baden, Berlin-Brandenburg, BMF, Hannover, Nord, Köln, Düsseldorf, Westfalen, Rheinland-Pfalz, Nürnberg, Hessen, Südbayern und Württemberg. Folgende Leistungen sind darin enthalten:
pauschal Euro 10.000.000,- | für Personen- und Sachschäden (aus der dienstlichen Tätigkeit oder Beruf, Sachschäden am fiskalischen Eigentum) |
Euro 50.000,- | Haftpflicht und Regresshaftpflicht (für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Kfz) |
Euro 50.000,- | Geräte- und Geräteregresshaftpflicht |
Euro 50.000,- | Abhandenkommen von Dienstschlüsseln |
Euro 5.000,- | Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgeständen |
bis 5 Jahre | Nachhaftung |
Was ist im Schadenfall zu tun?
Schadenfälle, die voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführen, sind unverzüglich der BDZ- Bundesgeschäftsstelle anzuzeigen. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus dem BDZ bzw. aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Die Mitglieder der BDZ-Bezirksverbände Saarland und Sachsen wenden sich bitte direkt an ihren BDZ-Bezirksverband.