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Wer höhere Einnahmen plant, muss den Zoll stärken

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ ist die gewerkschaftliche Stimme der Zöllnerinnen und Zöllner im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Am 5. Oktober 2026 richtete dieser eine öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Tabaksteuergesetzes aus. Über zusätzliche Tabaksteuereinnahmen zu entscheiden, bedeutet auch, über die Arbeitsbedingungen und die Leistungsfähigkeit des Zolls zu entscheiden. Der BDZ brachte diese Perspektive als einzige Fachgewerkschaft in die Sachverständigenanhörung ein. BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel stellte im Kern zum Gesetzesvorhaben klar: Wer höhere Tabaksteuern beschließt, muss den Zoll zugleich in die Lage versetzen, die erwarteten Einnahmen gegen Schmuggel, illegale Produktion und organisierte Kriminalität zu sichern.

Aus Sicht des BDZ greift der Gesetzentwurf zu kurz. Er rechnet mit erheblichen zusätzlichen Einnahmen, berücksichtigt aber die Entwicklung illegaler Märkte nicht ausreichend. Ein Rückgang der versteuerten Menge kann viele Ursachen haben: tatsächlicher Konsumverzicht, Produktwechsel, legale Auslandskäufe oder der Wechsel in illegale Vertriebswege. Für den Staat und für den Zoll macht das einen erheblichen Unterschied.

Der BDZ warnt deshalb davor, die Wirkung der geplanten Tabaksteuererhöhung allein anhand der Steuereinnahmen zu bewerten. Einnahmen können kurzfristig steigen, während sich gleichzeitig Schmuggel, gefälschte Ware, illegale Produktion oder digitale Vertriebswege ausweiten. Gerade deshalb braucht es ein erweitertes Monitoring, das auch Sicherstellungen, Ermittlungsverfahren, illegale Produktionsstätten, Rohtabakströme, Onlinehandel und Ausweichbewegungen erfasst. Nur so kann der Gesetzgeber erkennen, ob die Reform tatsächlich funktioniert.

Tabakwarensteuerkriminalität hat Hochkonjunktur

Der Zoll muss in die Lage versetzt werden, illegale Ausweichbewegungen wirksam zu begrenzen. Der illegale Tabakmarkt ist längst kein Randphänomen mehr. Deutschland ist nicht nur Transit- und Absatzmarkt, sondern zunehmend auch Produktions-, Logistik- und Verteilstandort organisierter Täterstrukturen. Illegale Tabakproduktion ist heute industrielle, arbeitsteilige Kriminalität. Sie umfasst Beschaffung, Herstellung, Steuerzeichenfälschung, Lagerung, Vertrieb und Geldwäsche.

Hinzu kommen neue Produktsegmente wie E-Zigaretten, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Nikotinbeutel. Gerade hier müssen Steuerrecht, Produktdefinitionen, Marktüberwachung und Jugendschutz besser ineinandergreifen. Auf dem Schwarzmarkt gibt es keine verlässliche Alterskontrolle, keine Qualitätskontrolle und keine wirksame Marktüberwachung.

Der BDZ fordert daher ein umfassendes Paket zur Stärkung des Zolls. Dazu gehören eine realistische Personalfolgenabschätzung, zusätzliche Kräfte für Kontrolleinheiten, Zollfahndung, Verbrauchsteueraufsicht sowie Straf- und Bußgeldstellen, moderne Kontrolltechnik, leistungsfähige IT, bessere Risikoanalyse, eine stärkere Kontrolle von Rohtabak und Vorprodukten sowie wirksame Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung.

Der BDZ ist nicht gegen Tabaksteuerpolitik. Wir warnen jedoch von Steuerpolitik ohne Vollzugsrealität.

Thomas LiebelBDZ-Bundesvorsitzender

Die zentrale Botschaft des BDZ lautet: Steuerpolitik und Zollpraxis müssen zusammen gedacht werden. Mehreinnahmen entstehen nicht durch höhere Steuersätze allein. Sie entstehen nur, wenn der legal versteuerte Markt stabil bleibt und illegale Ausweichbewegungen wirksam begrenzt werden.

Wer Milliarden an zusätzlichen Einnahmen plant, muss den Zoll in die Lage versetzen, diese Einnahmen auch zu sichern.

In der nächsten Ausgabe des BDZ Magazins werden wir ausführlich zu der Anhörung berichten.

Zur gesamten Videoaufzeichnung der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gelangen Sie hier.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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