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Gespräch mit Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil

Der Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen, Thomas Liebel, ist zu einem Gespräch mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zusammengetroffen. Im Mittelpunkt standen die aktuellen Herausforderungen der Zollverwaltung, ihre notwendige Stärkung im Kampf gegen Finanzkriminalität sowie die ausstehende besoldungsrechtliche Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten.

Mit Blick auf den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes betonte Thomas Liebel die große Bedeutung wirksamer, rechtssicherer und praxistauglicher Befugnisse für den Zoll. Der Zoll nehme eine zentrale Rolle beim Schutz der finanziellen Interessen des Staates, bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, im Vorgehen gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität sowie bei der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen ein.

„Der Zoll braucht dort, wo Kriminelle zunehmend professionell, digital und grenzüberschreitend agieren, zeitgemäße Kompetenzen und ausreichende Ressourcen“, erklärte Liebel. „Neue Befugnisse können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer personell und technisch leistungsfähigen Verwaltung getragen werden. Gesetzliche Aufgaben dürfen nicht ohne die erforderliche Ausstattung auf die Beschäftigten übertragen werden.“

Der BDZ machte deutlich, dass die vorgesehenen Weiterentwicklungen der zollrechtlichen und finanzermittlungsbezogenen Instrumente an der praktischen Einsatzrealität ausgerichtet sein müssen. Neben klaren Rechtsgrundlagen seien insbesondere moderne IT-Verfahren, verlässliche Datenzugänge, spezialisierte Aus- und Fortbildung sowie zusätzliche Stellen erforderlich. Nur so könne der Zoll seine Rolle als starke Finanz- und Sicherheitsbehörde des Bundes nachhaltig wahrnehmen. Mit Blick auf die anstehende strukturelle Neuausrichtung des Zolls im Zuge der „Strategie Zoll 2030“ unterstrich Liebel diese mit dem Ziel einer tatsächlichen Verbesserung der Arbeitsabläufe im Interesse der Beschäftigten zu gestalten, was auch eine transparente Einbeziehung der Interessenvertretungen voraussetzt.

Die Kolleginnen und Kollegen im Zoll und in der gesamten Bundesverwaltung warten zu Recht auf Klarheit. Amtsangemessene Alimentation ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch.

Thomas LiebelBDZ-Bundesvorsitzender

Ein weiterer zentraler Gesprächspunkt war die weiterhin ausstehende besoldungsrechtliche Regelung zur Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation. Thomas Liebel unterstrich gegenüber dem Bundesfinanzminister die Erwartung des BDZ, dass der Bund zügig eine verfassungskonforme, nachvollziehbare und dauerhaft tragfähige Lösung vorlegt.

„Die Kolleginnen und Kollegen im Zoll und in der gesamten Bundesverwaltung warten zu Recht auf Klarheit“, so Liebel. „Amtsangemessene Alimentation ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch. Die Bundesregierung hätte schon längst für Rechtssicherheit sorgen und eine Regelung schaffen müssen, die die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und die besondere Verantwortung des Berufsbeamtentums angemessen berücksichtigt.“

Der BDZ wird den weiteren Gesetzgebungsprozess sowie die angekündigten besoldungsrechtlichen Schritte eng begleiten. Ziel bleibt eine moderne, handlungsfähige und attraktiv ausgestattete Zollverwaltung – mit klaren Kompetenzen, ausreichenden Ressourcen und einer Besoldung, die der Leistung und Verantwortung der Beschäftigten gerecht wird.

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