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Leistungsbezahlung im Jahr 2026 – Gewährung von Leistungsprämien

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 10. August 2026 den Geschäftsbereich darüber informiert, dass in diesem Jahr Leistungsprämien für Beamte/innen und für Tarifbeschäftigte in der Bundesfinanzverwaltung vergeben werden können. Der BDZ informiert tagesaktuell.

Zu Gewährleistung von Leistungsanreizen im öffentlichen Dienst bedarf es auch weiterhin leistungsabhängiger Komponenten. Davon profitieren auch in diesem Jahr wieder Beschäftigte des BMF, des Zolls, des Bundeszentralamts für Steuern und des ITZBund. Die Höhe der Leistungsprämie soll 300 € nicht unterschreiten. Es können Einzel- oder Gruppenprämien vergeben werden.

Die Frage ist jedoch: Wie lange und ggf. in welcher Höhe werden in den folgenden Jahren noch Haushaltsmittel für die Leistungsbezahlung zur Verfügung gestellt. Bereits in diesem Jahr wurden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) keine Komplementärmittel zur Verfügung gestellt, denn der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) sieht die Streichung der bislang zentral veranschlagten Haushaltsmittel für die Anschubfinanzierung einer Leistungsbesoldung vor. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BAlimentG hat der BDZ seine Ablehnung hinsichtlich der Streichung der Anschubfinanzierung deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe S. 30).

Bereits jetzt sind die Folgen merklich spürbar. Denn die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Leistungsbezahlung 2026 fallen deutlich geringer aus als im Vorjahr.

Die Beträge teilen sich insgesamt wie folgt auf:

 (in €) Beamtenbereich Tarifbereich
BMF 129.587 40.918
Zoll 3.256.069 287.661
BZSt 157.250 17.207
ITZBund 163.178 183.678
Ostbeauftragte 1.894 1.153
Summe 3.707.978 530.617

Die Auszahlungen der Leistungsprämien für die Tarifbeschäftigten soll spätestens mit den Entgelten für den Monat Dezember 2026, für die Besoldungsempfänger/innen mit den Bezügen für den Monat Dezember 2026, erfolgen.

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Tel.: +49 30 863247640

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