Die Bundesregierung kündigt an, härter gegen Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität vorzugehen. Im neuen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität wurde zum einen die Stärkung des Zolls, u.a. durch ein neues Zentrum und 1.500 zusätzliche Stellen für den Bundeshaushalt 2027 angekündigt. Zum anderen stellt die Bundesregierung in Aussicht, die Bundesbetriebsprüfung gezielter einzusetzen. Punkt 5 des Plans sieht vor, „Großunternehmen und komplexe Konzernstrukturen risikoorientiert, einheitlich und effektiv“ zu prüfen. Auch soll ein gemeinsames Datenanalysezentrum zwischen den Steuerverwaltungen von Bund und Ländern entstehen.
Versprechungen finden sich im Haushalt nicht wieder
Der BDZ begrüßt diese Ziele ausdrücklich. Doch zwischen politischer Ankündigung und haushalterischer Realität klafft eine erhebliche Lücke: Während öffentlich ein stärkerer Steuervollzug versprochen wird, werden beim Bundeszentralamt für Steuern zusätzliche Stellen für zentrale Zukunfts- und Betrugsbekämpfungsaufgaben nicht im erforderlichen Umfang bewilligt. Zugleich belasten pauschale Stelleneinsparungen die Behörde weiter. Wer die Bundesbetriebsprüfung stärken, Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und digitale Steuerverfahren ausbauen will, darf das BZSt nicht gleichzeitig personell ausbremsen.
Die schwierige Haushaltslage des Bundes erhöht den Druck, Ausgaben zu begrenzen. Bei der Einnahmeverwaltung wäre pauschales Sparen jedoch der falsche Weg. Das Bundeszentralamt für Steuern ist ein zentraler Akteur bei der Sicherung staatlicher Einnahmen und der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuermodelle. Wer dort Personalstellen und IT-Mittel kürzt, schwächt nicht nur eine Behörde, sondern den Steuervollzug insgesamt.
Wie stark die Aufgaben wachsen, zeigt die Digitalisierung des Steuerrechts. Mit dem neuen Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer, kurz MiKaDiv, sollen umfangreiche Transaktionsdaten ausgewertet und missbräuchliche Gestaltungen rund um die Kapitalertragsteuer früher erkannt werden. Auch das europäische ViDA-Paket verändert die Mehrwertsteuer grundlegend: Ab 2030 sollen grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen transaktionsbezogen und digital gemeldet werden. Das BZSt wird dadurch, sowie durch den eingangs erwähnten Aktionsplan der Bundesregierung, noch stärker zu einem deutschen Knotenpunkt innerhalb der europäischen Steuerverwaltung.
Neue EU-Reform soll Ermittlungen beschleunigen
Wie entscheidend der tatsächliche Zugriff auf vorhandene Daten ist, zeigt eine im Mai 2026 erzielte Einigung der EU-Finanzminister. Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF sollen künftig direkter auf bestimmte Mehrwertsteuerinformationen zu grenzüberschreitenden Geschäften zugreifen können. Einbezogen werden sollen auch Informationen des europäischen Betrugsbekämpfungsnetzwerks Eurofisc. Der Zugriff bleibt auf gezielte und kontrollierte Abfragen beschränkt.
Bislang müssen EPPO und OLAF solche Informationen vielfach über wiederholte bilaterale Anfragen bei den Mitgliedstaaten beschaffen. Nach Einschätzung der EU-Kommission verlangsamt dieser mittelbare Datenzugang die Ermittlungen. Künftig sollen relevante Informationen schneller zusammengeführt werden, damit grenzüberschreitende Umsatzsteuerkarusselle nicht erst erkannt werden, wenn Firmen verschwunden und Einnahmen verloren sind.
Die Dimension ist erheblich: Ende 2025 führte die Europäische Staatsanwaltschaft 981 laufende Verfahren wegen Umsatzsteuer- und Zollbetrugs mit einem geschätzten Gesamtschaden von rund 45 Milliarden Euro (siehe EPPO-Jahresbericht 2025). Davon betrafen 249 Verfahren die Bundesrepublik Deutschland.
Doch die neuen europäischen Zugriffsrechte können nur wirken, wenn die Daten auf nationaler Ebene vollständig, verlässlich und technisch sicher zur Verfügung stehen. Damit wächst auch die Verantwortung des BZSt als zentralem Knotenpunkt der deutschen Steuerverwaltung. Wer dort Personal abbaut oder bei der IT kürzt, gefährdet nicht nur nationale Digitalprojekte, sondern schwächt zugleich die europäische Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.
Eine ausführlichere Analyse der europäischen Zusammenarbeit gegen Umsatzsteuerbetrug und der Folgen für das BZSt erhalten BDZ-Mitglieder im BDZ magazin.








