Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Luxemburger Fondsbranche ist Philip Hoffmann MdB mit den praktischen Anforderungen geldwäscherechtlicher Regulierung vertraut und bringt fundierte Kenntnisse der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen in seine parlamentarische Arbeit ein. Als Abgeordneter setzt er sich für mehr Wirkung und weniger Bürokratie bei der Geldwäschebekämpfung ein – ein Ziel, das der BDZ ausdrücklich unterstützt. Bereits am 8. Mai hatte Philip Hoffmann MdB zusammen mit der Berichterstatterin Zoll der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek MdB, sich im Rahmen eines Fachgespräches u.a. mit dem BDZ zu dieser Thematik im Bundestag ausgetauscht.
Das Folgegespräch am 6. Juli mit dem BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel spannte daher einen breiten Bogen: von der Rolle der Financial Intelligence Unit (FIU) und weiterer Einheiten im Zoll über die europäischen Geldwäschevorgaben bis hin zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz als solches. Erörtert wurden dabei die im Gesetz vorgesehenen neuen Instrumente zur administrativen Vermögensermittlung und Vermögensabschöpfung. Aus Sicht der Deutschen Zollgewerkschaft ist nicht nur die Frage entscheidend, unter welchen Voraussetzungen Regelungen zur Klärung der Herkunft ungeklärter Vermögenwerte rechtssicher ausgestaltet werden können. Es muss auch geklärt werden, wie diese mit dem bestehenden strafrechtlichen Werkzeugkasten zusammenwirken und welche praktischen Folgen dies am Ende für die Behörden und ihre Beschäftigten hat.
Deutlich wurde, dass erfolgreiche Geldwäschebekämpfung nicht allein von neuen Befugnissen abhängt. Ebenso wichtig sind verlässliche Daten, klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Schnittstellen zwischen Finanzverwaltung, FIU, Zoll, Strafverfolgungsbehörden und Registern. Viele europäische und nationale Rechtsfragen liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Zollverwaltung, beeinflussen aber unmittelbar die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner in Analyse, Kontrolle und Ermittlung.
In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, wie Mehrfacherfassungen und widersprüchliche Datensätze vermieden werden können. Philip Hoffmann MdB regte an, geldwäscherechtliche Identifizierungs- und Meldevorgänge stärker an die bereits vorhandene Steuer-Identifikationsnummer anzubinden. Auch eine stärkere Zusammenführung bestehender Register wurde erörtert. So könnte geprüft werden, ob das Transparenzregister langfristig enger mit dem Unternehmens- bzw. dem Vereinsregister verzahnt oder in diese integriert werden kann. Bei Immobilien verlangen die europäischen Vorgaben nach der 6. EU-Geldwäscherichtlinie vor allem einen schnellen digitalen Behördenzugriff auf vorhandene Informationen – nicht jedoch zwingend den Aufbau eines weiteren eigenständigen Registers.
Der BDZ unterstützt diesen Ansatz. Geldwäschebekämpfung wird nicht automatisch besser, wenn immer neue Strukturen entstehen. Entscheidend ist, dass Behörden schneller auf belastbare Daten zugreifen, Zusammenhänge erkennen und Vermögenswerte wirksam sichern können.
Mehr über das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz und die Position des BDZ erfahren Sie hier: Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Mehr Befugnisse, mehr Erwartungen








