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BDZ-Fachausschuss Sicherheitsaufgaben warnt vor „Strukturreform der Kompromisse“

Welchen Mehrwert bringt die Strukturreform Zoll 2030 für den Vollzugsdienst der Zollverwaltung mit sich? U.a. mit dieser Frage beschäftigte sich der Ständige Fachausschuss Sicherheitsaufgaben des BDZ auf seiner Tagung vom 8. bis 10. Juni 2026 in Hamburg.

Aus dem Bereich des Vollzugsdienstes der Zollverwaltung wurden wieder diverse Themen besprochen und beschlossen. Unter anderem befasste sich der StFA mit der Erweiterung der Dienstkleidung im Hinblick auf die Verbesserung der Sichtbarkeit der Dienstkleidung bei den Kontrolleinheiten Verkehrswege, der Erweiterung der Einsatzhose um eine Polsterung und Nässeschutz im Kniebereich sowie der Erweiterung des Dienstkleidungssortiments um ein Einsatz-T-Shirt mit Hoheitsemblem zur besseren Tragweise unter der Schutzweste als Ersatz für das Polohemd.

Kernthema war erneut, wie bereits in der letzten Sitzung des StFA in Berlin, die anstehende Umsetzung der Strukturreform Zoll 2030.

Aus den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung, insbesondere aus dem Zollfahndungsdienst, wird die Strukturreform weiterhin sehr kritisch gesehen. Viele Kolleginnen und Kollegen können einen wirklichen Mehrwert der neuen Struktur derzeit nur schwer erkennen.

„Veröffentlichungen in MAPZ tragen aufgrund unterschiedlicher Interpretationen zur weiteren Umsetzung der Beschlüsse aus dem Lenkungsausschuss eher zur Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen bei und werfen mehr Fragen auf, als dass sie sachlich sinnvolle und praktikable Lösungen für die zukünftige Tätigkeit aufzeigen“, so der Vorsitzende des StFA, Niels Hennig.

Durch die erkennbare Schnittstellenproblematik in der neuen Struktur sei eine Verbesserung und Stärkung des gesamten Vollzugsdienstes der Zollverwaltung derzeit noch nicht absehbar, obwohl dies ein Kernziel zu Beginn des Projekts Zoll 2030 war.

Auch das zu Anfang angestrebte Ziel, Doppelstrukturen zu minimieren und zur besseren Ermittlungsunterstützung stärker zu bündeln, würde aus Sicht der Praxis bislang nicht ausreichend ersichtlich. Dies betrifft beispielsweise zentrale Unterstützungsbereiche wie die Digitale Forensik.

Besonders kritisch bewertet der StFA die vorgesehene Aufteilung bisheriger Strukturen des Zollfahndungsdienstes in verschiedene Zuständigkeitsstränge. Die Zollfahndungsämter werden nach den bislang bekannten Planungen nicht mehr in ihrer bisherigen Gesamtheit fortbestehen. Vielmehr sollen bisher eng verzahnte Aufgaben künftig unterschiedlichen Organisationsbereichen zugeordnet werden. Damit stellt sich aus Sicht der Praxis die Frage, wie die bislang eingespielte gegenseitige Unterstützung, insbesondere bei größeren Einsatzlagen, künftig verlässlich und ohne zusätzliche bürokratische Hürden sichergestellt werden soll.

Aktuell können innerhalb eines Zollfahndungsamtes bei größeren Einsätzen Kräfte vergleichsweise unmittelbar angefordert und koordiniert werden. Wenn künftig mehrere Zuständigkeitsstränge und Leitungsebenen beteiligt sind, besteht die Gefahr, dass Abstimmungen aufwendiger werden und die Einsatzunterstützung an Schnelligkeit und Verbindlichkeit verliert. Gerade in der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität darf eine Strukturreform jedoch nicht zu neuen Reibungsverlusten führen.

Offen ist aus Sicht des StFA zudem, wie der Bereitschaftsdienst des Zollfahndungsdienstes künftig organisiert werden soll. Derzeit wird dieser je nach Zollfahndungsamt durch verschiedene Bereiche getragen und an die örtlichen Einsatzlagen angepasst. Wenn das dafür bislang verfügbare Personal künftig auf unterschiedliche Organisationsstränge verteilt wird, muss klar geregelt werden, wer den Bereitschaftsdienst künftig personell abdeckt. Andernfalls drohen gerade an Standorten mit hoher Einsatzbelastung praktische und arbeitszeitrechtliche Probleme.

Die schon in Berlin im letzten Jahr gegenüber dem Abteilungsleiter III des BMF, Bastian Fleig, geäußerte Befürchtung, dass die Strukturreform am Ende möglicherweise für einige Bereiche lediglich ein Austausch von Türschildern ohne erkennbaren Mehrwert wird, ist nach den derzeit bekannten Vorlagen nicht ausgeräumt.

Auch Vorschläge, bestimmten Regionen spezielle Zuständigkeiten zuzuordnen, etwa im Bereich einer maritimen Zollfahndung, werden aus Sicht der Praxis kritisch gesehen, sofern sie nicht auf nachvollziehbaren fachlichen Erwägungen beruhen und die operative Zusammenarbeit tatsächlich verbessern.

„Die Strukturreform Zoll 2030 gleicht derzeit eher einer Strukturreform der Kompromisse. Kompromisse führen häufig zum Ziel der Mitte, aber nicht zwingend zu dem ursprünglich angedachten Ziel“, so Niels Hennig (Vorsitzender des Fachausschusses).

Aus Sicht des StFA bleibt zu hoffen, dass in der weiteren Umsetzung der Strukturreform die Expertise der Praktikerinnen und Praktiker stärker einbezogen und berücksichtigt wird. Ziel muss eine Reform sein, die den Vollzugsdienst der Zollverwaltung organisatorisch und strategisch tatsächlich besser aufstellt. Die bisherigen Veröffentlichungen lassen diesen Mehrwert aus Sicht vieler Beschäftigter noch nicht erkennen.

Als StFA im BDZ werden wir die Entwicklung der Strukturreform Zoll 2030 weiterhin beobachten und kritisch begleiten.

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