Der Zoll soll es am Ende richten: Steuern sichern, Schmuggel bekämpfen, illegale Ware aus dem Verkehr ziehen, Täterstrukturen verfolgen. Wenn es aber darum geht, die Praxis vorab zu hören, bleiben manchmal nur 24 Stunden.
Genau das ist in der aktuellen Woche gleich zweimal passiert. Sowohl beim Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes als auch bei einem aktuellen Entwurf im Alkoholsteuerrecht wurde dem BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft lediglich eine Frist von rund 24 Stunden im Rahmen der Verbändeanhörung zur Stellungnahme eingeräumt. Dabei war bezüglich der Tabaksteuer bereits seit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt im April 2026 bekannt, dass diese angepasst werden würde.
Die deutsche Zollgewerkschaft BDZ kritisiert dieses Vorgehen ausdrücklich. Wer im Koalitionsvertrag von besserer Rechtsetzung, Bürokratieabbau und Praxischecks spricht, darf die Praxis nicht erst kurz vor Fristablauf beteiligen. Nichts ist praxisnäher als die Einschätzung derjenigen, die ein Gesetz später anwenden, kontrollieren und durchsetzen müssen.
Die Bevölkerung zahlt mehr – aber wer kontrolliert den Schwarzmarkt?
Besonders deutlich wird das Problem beim Tabaksteuergesetz. Die Bundesregierung plant deutliche Steuererhöhungen bei Tabakwaren und verwandten Produkten. Für Konsumenten/innen von Zigaretten und anderen Tabakwaren bedeutet das höhere Preise. Für den Staat sollen zusätzliche Milliarden an Einnahmen entstehen. Zudem möchte man gesundheitspolitische Lenkungswirkungen erreichen, was grundsätzlich ein legitimes Ziel ist.
Aus Sicht des BDZ fehlt dabei aber der entscheidende zweite Schritt: Wer höhere Tabaksteuern beschließt, muss gleichzeitig den Zoll stärken. Oft haben wir darüber berichtet, wie stark der illegale Tabakmarkt wächst. Schmuggel, gefälschte Ware, illegale Produktion, Shisha-Tabak mit unklarer Herkunft und nicht überprüfbaren Inhaltsstoffen, Tabaksticks und neue Nikotinprodukte beschäftigen Kontrolleinheiten, Zollfahndung, Steueraufsicht sowie Straf- und Bußgeldstellen längst massiv.
Wenn legale Produkte teurer werden, illegale Ware aber billig verfügbar bleibt, steigt der Anreiz für den Schwarzmarkt. Dann droht ein Teil der erhofften Mehreinnahmen nicht beim Staat zu landen, sondern bei kriminellen Strukturen. Zudem wird der Kinder- und Jugendschutz unterlaufen, was sich insbesondere in den Marktsegmenten E-Zigaretten und Shisha zeigt.
Umso unverständlicher ist es, wenn die fachliche Einschätzung der Zollpraxis in einem solchen Verfahren faktisch auf eine 24-Stunden-Reaktion reduziert wird. Man kann nicht einerseits zusätzliche Einnahmen aus der Tabaksteuer einplanen und andererseits die Hinweise derjenigen übergehen, die diese Einnahmen gegen Schmuggel und Steuerhinterziehung sichern sollen.
Der BDZ hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf fristgerecht beim Bundesministerium der Finanzen eingereicht und zugleich gegen die extrem verkürzte Beteiligungsfrist protestiert. Darüber hinaus wenden wir uns an die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD: Gute Gesetzgebung darf Beteiligung nicht zur Formalie machen.
Die Praxiserfahrung der Beschäftigten der Zoll- und Bundesfinanzverwaltung ist kein Partikularinteresse, sondern betrifft die hoheitliche Durchsetzung von Recht und Gesetz – und damit die Handlungsfähigkeit des Staates selbst.
Downloads:
BDZ-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
BDZ-Schreiben an die Spitzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion








