Beihilfe
Beteiligungsgespräch im Innenministerium zur Elften Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Als Vertreter der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb hat der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium am 6. Oktober 2025 zu geplanten Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung Stellung bezogen. Es gilt, die Beihilfe weiterzuentwickeln. Aufgrund der untragbaren Beihilfebearbeitungsdauer setzt sich der BDZ weiterhin dafür ein, dass in wirtschaftlichen Härtefällen eine zeitnahe Bearbeitung sichergestellt wird.
10.10.2025

Mit der Elften Änderungsverordnung soll die Beihilfe des Bundes an den medizinischen Fortschritt und die Weiterentwicklung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Deshalb sollen die Leistungsveränderungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung, die seit der letzten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten sind, wirkungsgleich in das Beihilferecht des Bundes übertragen werden. Auch sollen bislang ergangene Vorgriffregelungen kodifiziert werden. Die ambulanten Leistungen im Zahnbereich sollen grundlegend neu geregelt werden, um eine (teil-)automatisierte Bearbeitung und mehr Transparenz zu ermöglichen. Zudem sollen etliche Verfahrenserleichterungen dazu beitragen, das Verfahren insgesamt – auch im Hinblick auf eine verbesserte Digitalisierung des Antragsverfahrens – zu vereinfachen. Beispiele hierzu sind die Regelung zu Aufwendungen für Sehhilfen durch einheitliche Pauschalen und eine Vereinfachung der Regelungen bei Implantaten.
Thomas Liebel, Vertreter der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb und Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) hat dieses Vorgehen begrüßt und auf den Zusammenhang mit den aktuell überlangen Bearbeitungszeiten hingewiesen: „Zur Akzeptanz der Beihilfe und der Vermeidung von wirtschaftlichen Härten muss durch das gesamte Bündel an Maßnahmen wieder eine akzeptable Situation bei der Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen für die Beamten und Versorgungsempfänger hergestellt werden.“
Zur Verbesserung dieser Situation soll parallel zu den mit der 11. Änderungsverordnung vorgesehenen Änderungen auch im Bundesbeamtengesetz eine Regelung eingeführt werden, um die effiziente und effektive Beihilfeabrechnungsverfahren voranzubringen. Eine Fiktionsregelung und die Einführung eines begleitenden Risikomanagementsystems soll dazu beitragen, die Bearbeitungszeiten nachhaltig zu verbessern. Dieses Vorgehen hat der dbb bereits im Beteiligungsgespräch am 11. Juni 2025 begrüßt (zum Artikel: BDZ beim Beteiligungsgespräch am 11. Juni 2025 im Bundesministerium des Innern (BMI) zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung vertreten! – BDZ, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft).
Ziel ist es, die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Zu den Einzelheiten wird der BDZ berichten.
Aufgrund der untragbaren Beihilfebearbeitungsdauer setzt sich der BDZ gegenüber dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverwaltungsamt dafür ein, dass in wirtschaftlichen Härtefällen eine zeitnahe Bearbeitung sichergestellt wird.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 863247640
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