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Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt

Einführung der Eilzuständigkeit – ein Zwischenstand

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Fortsetzung der politischen Gespräche mit den Parteien führten wir als BV Hannover Gespräche mit den im niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen und der Partei „Die Linke“. Hauptthemen dieser Begegnungen war die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in Niedersachsen. Alle Parteien wurden über den Sachstand in den anderen Bundesländern informiert und signalisierten durchaus eine Bereitschaft eine interne Entscheidung über die Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte der Zollverwaltung vorzuziehen. Da die Gespräche mit dem Innenministerium dazu aber noch nicht abgeschlossen sind, bittet man uns um Verständnis, dass uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindlichere Auskunft gegeben werden kann.

In Bremen scheint auch eine Änderung des Polizeigesetzes bezüglich der Eilzuständigkeit des Zolls möglich (SPD, Grüne und CDU sind sich in der Sache einig). Es wurde uns in Aussicht gestellt, dass mit Einverständnis der Koalitionspartner ggf. eine Behandlung in der Bürgerschaft im Januar 2019 möglich ist.

In Sachsen-Anhalt haben wir eine Zusage erhalten! Die Eilzuständigkeit ist im Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform als § 91 Abs. 3 enthalten. Die 1. Lesung im Landtag war erfolgreich, nun im ist das Verfahren im Innen- und Finanzausschuss. Der Innenausschuss hat am 21.11.2018 empfohlen, die als „Gesetz zur Polizeistrukturreform“ betitelte Gesetzesänderung des SOG SA anzunehmen.

3.12.2018 Neuigkeiten für Sachsen-Anhalt – wir werden umgehend berichten!!!

Olaf Wietschorke – Dr. Carsten Weerth – Axel Harries

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