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Die Zollreform bietet die Chance auf kürzere Informationswege und eine wirksamere Bekämpfung organisierter Kriminalität. Dafür müssen jedoch Personal, Qualifizierung und technische Ausstattung stimmen. Diese Botschaft vertrat BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel am 2. November 2026 als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz.
03.11.2026
Einige Abgeordnete und Sachverständige vor dem Sitzungssaal (von links): Georg Günther MdB (CDU), Dr. Armin Rolfink (GZD), Dr. Jacob Wende (Regpit GmbH), Philip Hoffmann MdB (CDU), Anja Karliczek MdB (CDU), Prof. Dr. Thomas Stapperfend (BDFR), Thomas Liebel (BDZ), Dr. Thora Funken (GZD), Fritz Güntzler MdB (CDU), Constanze Voß (GZD)
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ war die einzige geladene Gewerkschaft, der die Abgeordneten Fragen zu den Auswirkungen des Behördenumbaus auf die Beschäftigten sowie die Voraussetzungen für eine bessere Zusammenarbeit im Vollzug gestellt haben (zum Video der Anhörung: Mediathek Bundestag).
Im Rahmen der Strukturreform Zoll 2030 begrüßt der BDZ die organisatorische Neuordnung des Zolls grundsätzlich. Die geplante Zusammenführung von Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern zu 41 Zolldirektionen kann bestehende Schnittstellen abbauen, Doppelarbeit vermeiden und spezialisierte Fähigkeiten besser zusammenbringen. Entscheidend ist aus gewerkschaftlicher Sicht, dass die Reform sozialverträglich umgesetzt wird und das Erfahrungswissen der Beschäftigten erhalten bleibt.
Auf die Frage nach möglichen Reibungsverlusten und einer Schwächung der operativen Arbeit erläuterte Liebel, dass die bisherigen Standorte der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter bei der Zusammenführung erhalten bleiben sollen. Die Beschäftigten würden weitgehend ihren bisherigen Tätigkeiten nachgehen. Den gewerkschaftlichen Anspruch des BDZ brachte er auf den Punkt: „Wir bewegen nicht die Leute, wir bewegen die Akten.“
Die Neuordnung darf sich dabei nicht auf neue Behördenbezeichnungen beschränken. Liebel hob die Chancen der erweiterten Befugnisse für weitere ermittlungsführende Bereiche und Kontrolleinheiten hervor. Eine bessere Arbeitsteilung könne die Zollfahndung entlasten und ihr ermöglichen, sich stärker auf komplexe Fälle organisierter Kriminalität zu konzentrieren.
Gemeinsame Organisation braucht funktionierende IT
Gefragt wurde Liebel ferner nach den unterschiedlichen technischen Strukturen innerhalb des Zolls und den Voraussetzungen für eine wirksame Arbeitsteilung. Der BDZ-Bundesvorsitzende verdeutlichte das Problem an einem Beispiel aus dem Arbeitsalltag: Wegen getrennter IT-Systemarchitekturen müssten Zollfahnder/-innen teilweise mit zwei Notebooks ausgestattet werden, um auch mit der übrigen Zollverwaltung kommunizieren zu können.
Die organisatorische Zusammenführung müsse deshalb mit einer technischen Integration einhergehen. Benötigt würden funktionierende Schnittstellen und aufgabengerechte Zugänge zu Anwendungen, etwa zur digitalen Personenüberprüfung oder zur Prüfung von Ausweisdokumenten. Andernfalls drohten die erhofften kürzeren Informationswege in der Praxis ausgebremst zu werden.
Das vorgesehene Digitalzentrum bewertete Liebel als Chance, die gesamte Zollverwaltung gemeinsam zu unterstützen. Dafür brauche es klare Verantwortlichkeiten und eine frühzeitige Einbindung der Beschäftigten, die täglich mit den Systemen arbeiten.
Die Aufrechterhaltung von Erfahrungswissen und Erfahrungswerten der Zöllnerinnen und Zöllner sei entscheidend, betonte Liebel. Foto: Bundestag
Neben dem BDZ waren als weitere Experten u.a. die Spitze der GZD, Rechtsprofessoren und zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten.
Klare Übergaben und eine Qualifizierungsoffensive
Bei der künftigen Aufgabenverteilung warnte Liebel zugleich vor einer zu einfachen Trennung zwischen vermeintlich kleinen und großen Fällen. Auch ein zunächst überschaubarer Aufgriff könne Hinweise auf organisierte Schmuggelstrukturen liefern. Maßgeblich müssten deshalb die Komplexität, der Ermittlungsbedarf und die fachliche Zuständigkeit sein. Gemeinsame Bewertungen, klare Übergabekriterien und schnelle fachliche Unterstützung seien entscheidend, damit Erkenntnisse nicht verloren gehen.
Beim Thema Ausbildung und Fortbildung formulierte Liebel ein klares Ziel: eine breite zöllnerische Basisausbildung, auf der anschließend Spezialisierungen etwa für Geldwäscheermittlungen, die Bekämpfung organisierter Kriminalität oder die Warenabfertigung aufbauen. Ebenso wichtig sei eine Qualifizierungsoffensive für die bereits im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen. Neue Befugnisse können nur dann Wirkung entfalten, wenn die Beschäftigten sie sicher und praxisgerecht anwenden können.
Umfassende BDZ-Stellungnahme veröffentlicht
Über die mündlichen Beiträge hinaus hat der BDZ die Perspektive der Beschäftigten mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Sie gehört neben der Stellungnahme von Prof. Dr. Kilian Wegner zu den einzigen vom Finanzausschuss veröffentlichten Sachverständigenbeiträgen und macht die gewerkschaftliche Vollzugsperspektive auch für die weiteren Beratungen zugänglich.
Die Stellungnahme behandelt unter anderem die administrative Vermögensermittlung (aVES) und -sicherung, die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften, die Einheit der Zollverwaltung sowie den Personal-, Qualifizierungs- und IT-Bedarf. Gerade der Aspekt aVES – landläufig unter dem Schlagwort „Beweislastumkehr“ diskutiert – bildete einen Schwerpunkt der Anhörung. Strittig ist, ob die im Gesetzentwurf prognostizierten 308 Mio. Euro an abgeschöpften Vermögenswerten tatsächlich durch den Zoll als jährliche Mehreinnahmen für den Staat realisiert werden können. Aus gewerkschaftlicher Sicht bestehen hieran erhebliche Zweifel, u.a. da zur Umsetzung der neuen Befugnisse unter dem Strich keine zusätzlichen Planstellen vorgesehen sind. Zudem greift der oft beschworene Vergleich des ZFG-Entwurfs mit der Praxis des präventiven Einziehungsrechts in Italien, das auch in der Anhörung thematisiert wurde, in dieser Form nicht.