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MdB Vandre (Die Linke) besucht Hauptzollamt Potsdam

Wie sieht Zollpraxis aus, wenn politische Reformvorhaben, Schwarzarbeitsbekämpfung, Beschäftigtenschutz und Kontrolle auf den Alltag einer Dienststelle treffen? Dieser Frage ging Isabelle Vandre MdB (Die Linke), Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, bei einem vom BDZ begleiteten Informationsbesuch im Hauptzollamt Potsdam nach.

Begleitet wurde der Termin von drei Referenten/innen von Abgeordnetenbüro und der Bundestagsfraktion Die Linke, einer Vertreterin der Generalzolldirektion, der Amtsleitung, der örtlichen Personalvertretung sowie des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Für den BDZ nahmen die stellvertretende Bundesvorsitzende Kati Müller, die Vorsitzende des BDZ Bezirksverbands Berlin-Brandenburg Katrin Janus, und BDZ-Pressesprecher Felix Schirner teil.

Der Besuch knüpfte an vorangegangene Gespräche zwischen dem BDZ und dem Büro MdB Vandre zu aktuellen Herausforderungen der Zollverwaltung an. Dabei ging es vor allem um Schwarzarbeit, Finanzkriminalität, Geldwäsche, illegale Warenströme und die Frage, was aktuelle Reformvorhaben für die Arbeit vor Ort bedeuten.

Beschäftigtenschutz hat Priorität

Das Hauptzollamt Potsdam stellte sich als breit aufgestellte Ortsbehörde für das Land Brandenburg vor. Mit seinen Sachgebieten und Zollämtern deckt es ein großes Aufgabenspektrum ab – von Abfertigungs- und Steueraufgaben über Kontrolle und Vollstreckung bis hin zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Auch die Verbrauchsteuerprüfung für Brandenburg wird beim Hauptzollamt Potsdam wahrgenommen. Der Termin machte deutlich, wie vielfältig die Aufgaben des Zolls inzwischen sind: Einnahmen sichern, Recht durchsetzen, faire Wettbewerbsbedingungen schützen und in vollzugsnahen Bereichen für Sicherheit sorgen.

Ein Schwerpunkt lag auf dem Sachgebiet C, das für Kontrolle zuständig ist. Thematisiert wurden unter anderem mobile Kontrollen, Eigensicherung, Einsatztechnik und Dokumentenprüfung. Ob im Reiseverkehr, bei Bargeldkontrollen, bei der Prüfung von Ausweisdokumenten oder bei Einsätzen im Außendienst: Die Beschäftigten müssen rechtssicher, technisch versiert und mit einem guten Gespür für die jeweilige Lage handeln.

Anschaulich wurde dies bei der Vorführung im Außenbereich. Dort wurden der Abgeordneten eine Kontrollsituation, Einsatztechnik und die aktuelle Ausrüstung des Zolls vorgestellt. Gerade solche praktischen Einblicke zeigen, warum gute Ausstattung für den Zollalltag so wichtig ist. Sie erleichtert nicht nur die Arbeit, sondern schützt auch die Beschäftigten und hilft dabei, Kontrollen professionell und möglichst konfliktarm durchzuführen.

Auch die Vollstreckung zeigt, dass Beschäftigtenschutz im Zoll weit über die klassischen Kontrollbereiche hinausgeht. Beschäftigte treffen im Außendienst immer wieder auf schwierige oder unberechenbare Situationen – etwa bei Personen, die staatliche Maßnahmen grundsätzlich ablehnen oder sich behördlichen Entscheidungen widersetzen (z.B. sogenannte Reichsbürger). Solche Erfahrungen machen deutlich, dass Eigensicherung, Schulung, Schutzkonzepte und angemessene Ausstattung in allen vollzugsnahen Bereichen mitgedacht werden müssen.

FKS schützt Opfer von Menschenhandel

Ein weiterer Schwerpunkt war das Sachgebiet E, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Gerade im Land Brandenburg steht die FKS stark im medialen Fokus. Ihr Aufgabengebiet wird in der politischen Debatte jedoch häufig missverstanden. Die FKS arbeitet nicht „gegen Arbeitnehmende“, sondern gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Lohnbetrug, Sozialleistungsmissbrauch, Beitragsvorenthaltung sowie ausbeuterische Arbeitgeber- und Unternehmensstrukturen.

Im Zusammenhang mit Ausbeutung und Zwangsarbeit hat auch der Opferschutz an Bedeutung gewonnen, den MdB Vandre im Gespräch mit der Dienststelle thematisierte. Im Vorfeld hatte die Fraktion Die Linke im Bundestag zwei kleine Anfragen u.a. zur Wahrnehmung dieser Aufgabe gestellt, die von der Bundesregierung beantwortet wurden.

Im Gespräch wurde deutlich, dass Arbeitnehmende in Verfahren wichtige Hinweise geben, zugleich aber selbst Betroffene krimineller Systeme sein können. Gerade bei Ausbeutung, Schleusungszusammenhängen oder undurchsichtigen Beschäftigungsmodellen kommt es deshalb auf Sensibilität, belastbare Beweise und eine gute Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften, Polizei, Ausländerbehörden, Opferschutzbeauftragten und Fachberatungsstellen an. Nicht immer reicht die Beweislage sofort für Maßnahmen gegen Arbeitgeber aus. Umso wichtiger sind Erfahrung, Zeit und funktionierende Schnittstellen zwischen den beteiligten Stellen.

Zugleich steigen die fachlichen Anforderungen an die FKS. Größere Ermittlungsverfahren bringen umfangreiche Datenmengen, digitale Beweismittel, Finanzermittlungen, Kontobewegungen und Unternehmensverflechtungen mit sich. Neben klassischer Prüfung und Außendienst braucht es deshalb immer stärker digitale Auswertekompetenz, moderne IT, leistungsfähige Analysewerkzeuge und ausreichend Personal.

Ankündigungen der Bundesregierung sorgen für Unklarheit bei Gewerkschaft und Opposition

Vor dem Hintergrund der Strukturreform Zoll 2030 sowie der wiederholten Ankündigungen der Bundesregierung betonten sowohl Isabelle Vandre MdB als auch der BDZ die Notwendigkeit, dass diese nun bald in konkrete Maßnahmen übersetzt werden müssten. Die Abgeordnete stellt klar, dass die Umsetzung des am 16. Juli von der Bundesregierung vorgestellten Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität gegenüber dem Parlament bislang kaum näher erläutert wurde. Auch die BDZ-Vertreter/innen warnten davor, dass politisch geweckte Erwartungen nach großen Ermittlungserfolgen des Zoll nur dann eingelöst werden können, wenn diesen Versprechungen konkrete Verbesserungen in den Dienststellen folgen. Neue Aufgaben, neue Ermittlungsansätze und neue Befugnisse lassen sich nicht nebenbei erledigen.

Am 16. September legte die Bundesregierung einen weiteren Aktionsplan gegen Sozialbetrug vor, der – im Rahmen der Behördenzusammenarbeit gegen organisierten Missbrauch insbesondere durch professionelle Banden – ebenfalls den Aufgabenbereich der FKS betreffen könnte. Es handelt sich somit um den dritten Aktionsplan im Jahr 2026, dessen Umsetzung offen ist.

Zur Erinnerung: Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einstellung von 1.500 zusätzlichen Zöllner/innen zur Geldwäschebekämpfung versprochen. Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht jedoch keine einzige neue Planstelle für den Zoll vor, kritisiert die Zollgewerkschaft BDZ. Die vorgesehenen Planstellenzuweisungen für den Zoll gehen ausschließlich auf sogenannte Haushaltsvermerke aus der Vergangenheit und solcher, die für die künftigen Haushaltsjahre gelten, zurück. Insofern, ein technisches Nullsummenspiel im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027, das im Ergebnis keine zusätzliche Planstelle aufgrund der besonderen Aufgabenlage des Zolls vorsieht. Hingegen sieht der aktuelle Haushaltsentwurf sogar eine Stelleneinsparung im sogenannten „Overhead“ der Zollverwaltung vor – welche Organisationseinheiten des Zolls auch immer von „Overhead“ umfasst sein sollen.

Wer Schwarzarbeit, Ausbeutung, Finanzkriminalität und illegale Warenströme wirksam bekämpfen will, muss die Zollverwaltung entsprechend ausstatten. Hierfür werden wir weiter im Austausch mit der Fraktion Die Linke bleiben.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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