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Zuckersteuer: Zollgewerkschaft warnt vor Bürokratiemonster
Pressemitteilung
Zuckersteuer: Zollgewerkschaft warnt vor Bürokratiemonster
Cola Zero, Light-Getränke, Haferdrinks, Sirup und Granulate: Nach Medienberichten könnte die geplante Zuckersteuer deutlich mehr Produkte erfassen als erwartet. Der BDZ warnt: Aus einer vermeintlich einfachen Steuer darf kein neues Bürokratiemonster für Zoll und Wirtschaft werden.
25.08.2026
Wenn die Besteuerung von Zucker- oder Süßstoffgehalt in Getränken als Verbrauchsteuer kommt, wird der Zoll diese voraussichtlich erheben müssen.
Berlin, 25. August 2026 – Nach aktuellen Medienberichten plant das Bundesministerium der Finanzen offenbar eine deutlich breiter angelegte Steuer auf Getränke und Vorprodukte, als zunächst öffentlich erwartet wurde. Demnach könnten nicht nur klassische zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern auch Süßstoffgetränke, Milchmischgetränke, Haferdrinks, Fertigkaffees, Sirupe, Konzentrate oder Granulate betroffen sein. Ein offizieller Gesetzentwurf liegt dem BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bislang nicht vor.
Der BDZ bewertet die steuer- und gesundheitspolitische Zielsetzung einer solchen Steuer nicht. Als Fachgewerkschaft der Beschäftigten in der Zoll- und Bundesfinanzverwaltung weist der BDZ jedoch darauf hin, dass eine neue nationale Verbrauchsteuer am Ende auch praktisch vollzogen werden muss. Der Zoll ist in Deutschland für die Erhebung und Vereinnahmung von Verbrauchsteuern zuständig – die sog. Zuckersteuer würde nach aktuellen Informationen in diese Kategorie fallen.
„Wenn aus einer Zuckersteuer auf Softdrinks faktisch eine breite Getränkesteuer auf Zucker, Süßstoffe, Konzentrate und Granulate wird, reden wir nicht mehr über eine einfache Maßnahme, sondern über ein komplexes, neues Verbrauchsteuerverfahren“, erklärt BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel. „Es geht hier nicht darum, dass der Zoll später an der Grenze einzelne Limonadenflaschen kontrolliert. Die Aufgabe lautet, Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer in ein rechtssicheres, digitales und prüfbares Verfahren einzubinden. Das geht nicht von heute auf morgen.“
Eine neue Steuer bedeutet für die Zollverwaltung nicht nur einen zusätzlichen Haken in einem Formular. Ohne klare Regeln, funktionierende Technik und eine ausreichende Umsetzungsfrist droht das nächste Bürokratiemonster.
Nach Einschätzung der Zollgewerkschaft wären gerade bei einer solchen breit angelegten Steuer zahlreiche Vollzugsfragen zu klären: Welche Produkte sind exakt erfasst? Wer wird Steuerschuldner? Wie werden Zucker- und Süßstoffgehalte nachgewiesen? Wie werden Konzentrate, Sirupe und Granulate bemessen? Welche IT-Verfahren bilden Steueranmeldung, Zahlung und Kontrolle ab?
„Eine neue Steuer bedeutet für die Zollverwaltung nicht nur einen zusätzlichen Haken in einem Formular“, so BDZ-Chef Liebel weiter. „Es geht um Erlaubnisverfahren, Steueranmeldungen, IT-Anbindung, Zahlungsüberwachung, sowie um nachgelagerte Kontrollen durch Steueraufsicht und Prüfungsdienste. Ohne klare Regeln, funktionierende Technik und eine ausreichende Umsetzungsfrist droht das nächste Bürokratiemonster – zulasten der Beschäftigten und der betroffenen Unternehmen.“ Für die Erhebung und Kontrolle der Zuckersteuer seien beim Zoll mindestens 300 zusätzliche Stellen notwendig, so Liebel.
Bereits im Juli hatte der BDZ gegenüber der WELT vor einer überstürzten Einführung der Steuer zum 1. Januar 2027 gewarnt und auf die Vorlaufzeit für die Entwicklung der notwendigen IT-Infrastruktur hingewiesen.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ wird den weiteren Prozess eng begleiten und einen möglichen Gesetzentwurf insbesondere mit Blick auf Vollzugstauglichkeit, IT-Umsetzung, Personalbedarf und Übergangsfristen prüfen.
Pressekontakt:
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Felix Schirner | Pressesprecher
Friedrichstraße 169, 10117 Berlin
Tel. +49 30 8632 47642 schirnerfe@bdz.eu