Zu Gewährleistung von Leistungsanreizen im öffentlichen Dienst bedarf es auch weiterhin leistungsabhängiger Komponenten. Davon profitieren auch in diesem Jahr wieder Beschäftigte des BMF, des Zolls, des Bundeszentralamts für Steuern und des ITZBund. Die Höhe der Leistungsprämie soll 300 € nicht unterschreiten. Es können Einzel- oder Gruppenprämien vergeben werden.
Die Frage ist jedoch: Wie lange und ggf. in welcher Höhe werden in den folgenden Jahren noch Haushaltsmittel für die Leistungsbezahlung zur Verfügung gestellt. Bereits in diesem Jahr wurden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) keine Komplementärmittel zur Verfügung gestellt, denn der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) sieht die Streichung der bislang zentral veranschlagten Haushaltsmittel für die Anschubfinanzierung einer Leistungsbesoldung vor. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BAlimentG hat der BDZ seine Ablehnung hinsichtlich der Streichung der Anschubfinanzierung deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe S. 30).
Bereits jetzt sind die Folgen merklich spürbar. Denn die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Leistungsbezahlung 2026 fallen deutlich geringer aus als im Vorjahr.
Die Beträge teilen sich insgesamt wie folgt auf:








