Wie bereits berichtet (siehe BDZ Personalräte KOMPAKT BPR Mai 2026 und Facebook-Update vom 04.06.), hat die BDZ-Mehrheitsfraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) eine Klarstellung sowie die schnellstmögliche Umsetzung des Tarifvertrags von der Generalzolldirektion (GZD) eingefordert. Zeitgleich hat sich der vom BDZ geführte Hauptpersonalrat (HPR) an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt. Mit einem Erlass hat das BMF die GZD angewiesen, zeitnah eine Interimslösung zu schaffen.
Hintergrund ist die neue tarifliche Regelung in § 6 TVöD (Bund). Danach beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte des Bundes grundsätzlich durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Seit dem 1. Januar 2026 eröffnet § 6 Abs. 1a TVöD die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen die individuelle regelmäßige Arbeitszeit befristet auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich zu erhöhen. Diese tarifliche Option beruht auf doppelter Freiwilligkeit, ist auf höchstens 18 Monate je Vereinbarung begrenzt und behandelt die zusätzlich vereinbarten Stunden nicht als Überstunden, sondern als Teil der regelmäßigen Arbeitszeit.
Die GZD hat dem vom BDZ geführten BPR inzwischen einen Verfügungsentwurf zur Zustimmung vorgelegt, in dem die Modalitäten der Umsetzung der Regelung beschrieben werden. Da die Forderungen des vom BDZ geführten BPR berücksichtigt wurden, konnte dem Verfügungsentwurf zugestimmt werden.








