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BDZ bringt Stimme der Zollbeschäftigten in Bundestagsanhörung ein

Als einzige Fachgewerkschaft des Zolls hat der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) am 13. Oktober 2025 vertreten. Die Zöllnerinnen und Zöllner bei der FKS hoffen insbesondere auf die angekündigte Digitalisierung bei Prüfungen und Ermittlungen. Doch dafür muss auch investiert werden.

Als Sachverständiger bewertete der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel den Gesetzentwurf aus Sicht der Zöllnerinnen und Zöllner, die die neuen Regeln anwenden sollen. Bild: BDZ | www.bundestag.de (Mediathek)

Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Sachverständige geladene BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel nutzte die Gelegenheit, um die praktische Perspektive der FKS-Beschäftigten in den Mittelpunkt zu rücken – und machte deutlich, dass die geplanten gesetzlichen Neuerungen nur dann Wirkung entfalten können, wenn auch Geld in die Hand genommen wird, um die Ausstattung grundlegend zu verbessern.

Ansatz „Qualität vor Quantität“ begrüßt

Liebel begrüßte, dass der Gesetzentwurf zum SchwarzArbMoDiG viele Forderungen des BDZ aufgreift, etwa den risikobasierten Prüfungsansatz oder die Stärkung der Ermittlungsbefugnisse: „Das Risikomanagement nach dem Grundsatz Qualität vor Quantität muss ausgebaut werden – mit Fokus auf die großen Fische, nicht auf den Ameisenverkehr.“ Mit Blick auf die Ausweitung des Branchenkatalogs nach §2a SchwarzArbG verweist der BDZ in seiner Stellungnahme auf die Relevanz der tatsächlichen Prüfungsergebnisse und Risikobewertungen der FKS – ein Ansatz, der von der Zeitung WELT aufgegriffen wurde (siehe WELT vom 13.10.2025: Schwarzarbeits-Fahnder nehmen Barbershops und Nagelstudios ins Visier).

Die FKS müsse künftig stärker digital unterstützt werden, beispielsweise um die enormen Datenmengen aus Arbeitszeit- und Unternehmenssystemen effizient auswerten zu können. Dazu brauche es handfeste Investitionen in moderne IT-Fachverfahren und operative Analysesysteme. Auch können solche Analysen aus der praktischen Erfahrung der Zöllnerinnen und Zöllner heraus möglicherweise in einer künftigen Verordnung noch konkretisiert werden. So ließe sich der Grundsatz einer intelligenten, risikoorientierten Fallauswahl unter Einbindung der Beschäftigten und mit mehr Handlungsfreiheit vor Ort tatsächlich umsetzen. In diesem Kontext erteile Liebel der Überlegung, die Bereiche Prüfung und Ermittlung der FKS im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ organisatorisch aufzuteilen, eine Absage. „Dadurch würden sich Fehler der Vergangenheit, die wir eigentlich aufgearbeitet hatten, wiederholen“, betonte Liebel.

Auch beim Thema Datenschutz warnte der BDZ-Vorsitzende vor falschen Prioritäten: „Wir müssen in der Abwägung betrachten, wird Datenschutz nicht irgendwann Täterschutz?“ Neben den im Entwurf vorgesehenen Vorschlag, die FKS stärker in den polizeilichen Informationsverbund einzubinden, sprach sich Liebel auch dafür aus, die Datenabgleiche mit Zusammenarbeitsbehörden wie der Arbeitsverwaltung zu intensivieren, um organisierte Täterstrukturen besser zu erkennen.

„Nur Haftstrafen aussprechen nützt nichts“ – Liebel kritisiert Vollzugsdefizit

Gleichzeitig warnte Thomas Liebel vor überzogenen Erwartungen hinsichtlich der Einnahmensteigerung des Staates durch höhere ermittelte Schadenssummen. Er verwies dazu auf das strukturelle Problem bei der Vermögensabschöpfung:

„Gemessen an dem volkswirtschaftlichen Gesamtschaden werden bis zu 70 Milliarden Euro Beiträge und Abgaben hinterzogen, die FKS hat aber nur 47 Millionen abgeschöpft. Da haben wir ein Vollzugsdefizit.“

Damit Strafverfolgung künftig spürbar wirkt, brauche es rechtliche Nachschärfungen – etwa bei der Beweislastumkehr und einer klaren Durchgriffshaftung, um kriminell erlangte Gewinne konsequent abzuschöpfen. Eine effektive Bekämpfung von organisierter Schwarzarbeit setze neben Haftstrafen voraus, dass illegale Gewinne eingezogen werden können. Doch die FKS scheitere häufig daran, dass Kriminelle ihre Vermögenswerte in komplexen Unternehmensstrukturen verschleiern.

Höhere Besoldung infolge der Aufgabenkomplexität gefordert

Zudem hob Liebel hervor, dass die zunehmende Aufgabenvielfalt sowie die zusätzlichen Aufgaben für die Sachgebiete Ahndung auch höherwertige Planstellen und eine amtsangemessene Besoldung für die Beschäftigten erfordert: „Wir sind vergleichbar mit einer Kriminalbehörde oder einer Polizeibehörde im Ermittlungsbereich – und da braucht es höherwertige Planstellen.“ Dies würde auch den vielen Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes gerecht, die schon längst viel mehr leisten, als das, für was sie eigentlich bezahlt werden.

Der BDZ machte in der Anhörung deutlich, dass eine wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nur mit den Menschen gelingt, die sie täglich umsetzen: den Zöllnerinnen und Zöllnern der FKS. Als einzige Stimme aus der Praxis richtete der BDZ den Blick auf die tatsächlichen Herausforderungen vor Ort – und auf die Rahmenbedingungen, die nötig sind, um den Anspruch des Gesetzes mit Leben zu füllen.

Die vollständige Aufzeichnung der Bundestagsanhörung ist unter folgendem Link abrufbar:

> Zur Bundestagsanhörung vom 13. Oktober 2025

> Zur Stellungnahme des BDZ zum Regierungsentwurf

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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Tel.: +49 30 863247640

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