Der Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg, Rene Matschke, der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats bei der GZD und stellvertretende
BDZ-Bundesvorsitzende, Christian Beisch und der Personalratsvorsitzende beim Zollfahndungsamt, Bernhard Freitag (BDZ), (von links).
Treffen mit dem Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg
Am 21. Oktober 2016 trafen sich der Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg, Rene Matschke, der Personalratsvorsitzende beim Zollfahndungsamt, Bernhard Freitag (BDZ), und der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats bei der GZD und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Christian Beisch, zu einem konstruktiven Meinungsaustauch.
24.10.2016

Der Kern des Gesprächs war die Entwicklung der Generalzolldirektion und die Entwicklung des Zollfahndungsdienstes innerhalb der Generalzolldirektion, nachdem das Zollkriminalamt als Direktion VIII in der Generalzolldirektion aufgegangen ist.
In diesem Zusammenhang bat Herr Matschke darum, die Besonderheiten des Zollfahndungsdienstes bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Der Zollfahndungsdienst sei nicht „besser“ oder „schlechter“ als die Hauptzollämter, er sei aber „anders“, stellten die Gesprächspartner übereinstimmend fest. Dies betreffe z.B. die Sachmittelausstattung oder auch die Sicherheitsanforderung an Liegenschaften.
Übereinstimmend wurde festgestellt, dass Entscheidungen in Liegenschaftsfragen zu lange dauern. In diesem Zusammenhang teilte Herr Matschke mit, dass nun nach Jahren endlich ein Zeitplan für die Aufstockung des Hauptgebäudes und Sanierung des Dachstuhls des ZFA Hamburg stehe und die Arbeiten kurzfristig beginnen sollen. Offen dagegen ist immer noch die Unterbringung des ZFA am Dienstort Rostock. Nach nunmehr 20 Monaten hat man eine geeignete Liegenschaft gefunden. Es liegt bis heute keine Genehmigung zur Anmietung vor. Wie lange der Vermieter noch wartet, ist offen.
Einig waren sich die Gesprächspartner auch, dass die Kommunikation zwischen GZD und Ortsbehörden noch verbessert werden müsse. Die Entscheidungswege, insbesondere im Bereich Personal, seien noch zu lang. Hier verspricht die neue ARZV allerdings Verbesserungen, wenn die Ortsbehörden Dienstposten bis zur Besoldungsgruppe A 13g selbst ausschreiben und die Auswahlentscheidung vornehmen.
Beisch sicherte zu, die Besonderheiten des Zollfahndungsdienstes im BPR zu berücksichtigen und teilte mit, dass der BPR in zahlreiche Arbeitsgruppen auf Ebene der Direktion VIII (ZKA) eingebunden sei und dort mit dem Kollegen Kanitz (BDZ) vertreten sei.
Die Gesprächspartner verabredeten, den Dialog fortzusetzen.
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