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BDZ setzt sich für Lösungen bei fehlerhaften Bezügemitteilungen ein

Zahlreiche Beamtinnen und Beamte in der Bundesfinanzverwaltung wurden im Mai 2026 unverschuldet mit unangekündigten Lohnsteuer-Nacherhebungen von mehreren hundert Euro konfrontiert. Was ist passiert?

Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 1. Januar 2026 sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KV/PV) elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln und der Arbeitgeber berücksichtigt diese Daten im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens.

Bei der technischen Umsetzung gab es jedoch zahlreiche und nicht unerhebliche Probleme, die zu enormen Lohnsteuernacherhebungen bei den Bezügeempfängerinnen/Bezügeempfängern führten.

Für uns als BDZ hatte die Problembehebung und die damit verbundene Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Lohnsteuer oberste Priorität. An dieser Stelle möchten wir dem zuständigen Besoldungsreferat im Bundesministerium der Finanzen (BMF) danken, die unsere Anregungen unverzüglich aufgegriffen haben.

Die verschiedenen Fallkonstellationen und der jeweilige Lösungsansatz bzw. das weitere Vorgehen sind auf beiliegendem Merkblatt angeführt oder können über den Link: www.zoll.de/info-vorsorgeaufwendungen abgerufen werden.

Aufgrund unserer Initiative konnten inzwischen zahlreiche Bezügemitteilung korrigiert werden. Jedoch sind bei einigen Vorgängen noch händische Nacharbeiten erforderlich. Wir regen daher an, prüfen Sie Ihre Bezügemitteilungen 2026 anhand des Merkblatts und wenden sich bei Bedarf an die jeweils angeführte zuständige Stelle.

Wir bleiben dran und werden uns auch weiterhin für eine korrekte technische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen einsetzen.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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