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Besoldungsreform gestartet: Endlich Bewegung – doch zentrale Fragen offen

Nach langer Verzögerung legt die Bundesregierung den mit Spannung erwarteten neuen Entwurf zur Besoldung vor und reagiert damit auf den wachsenden Druck aus Rechtsprechung und Praxis. Der BDZ erkennt Fortschritte, sieht aber weiterhin deutlichen Klärungsbedarf.

Das Bundesinnenministerium hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in die Verbändeanhörung gegeben (siehe Bekanntmachung des Bundesministerium des Innern vom 15.04.2026). Damit kommt Bewegung in ein Thema, das lange überfällig war.

Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, zurückgehend bis zum Jahr 2020. Sie haben deutlich gemacht, dass die bisherigen Besoldungsregelungen in Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen und nachgebessert werden müssen.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ bewertet den Schritt von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt grundsätzlich positiv.
„Es ist gut, dass das Thema der amtsangemessenen Alimentation jetzt mit Nachdruck angegangen wird“, sagt der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel.

Aus Sicht des BDZ ist dabei nicht zu unterschätzen, dass die intensiven Gespräche der vergangenen Monate Wirkung gezeigt haben. Gemeinsam mit den Partnern im dbb-Umfeld hat sich der BDZ frühzeitig für strukturelle Verbesserungen eingesetzt. Dass nun ein Entwurf vorliegt, der die Grundbesoldung spürbar anhebt, ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber früheren Ansätzen, die dieses Problem nicht ausreichend gelöst hätten.

Liebel: Weitere Verbesserungen müssen folgen

Gleichzeitig ist für die deutsche Zollgewerkschaft klar: Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein fertiges Ergebnis. Nach erster Einschätzung orientieren sich einige Regelungen weiterhin stark an der verfassungsrechtlichen Untergrenze. Gegenüber der WirtschaftsWoche sagte der BDZ-Vorsitzende Liebel, dass der Bund die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nur an der verfassungsrechtlichen Unterkante“ umsetze.

Kritisch sieht Liebel insbesondere die geplante Abkehr vom bisherigen Berechnungsmaßstab. Die stärkere Orientierung am Doppelverdienermodell wirft grundlegende Fragen auf. Hier besteht die Gefahr, dass die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation zu niedrig angesetzt werden. Zudem bleibe man mit der Referenzgröße der bloßen 80-Prozent-Schwelle des Median-Einkommens hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Unteralimentation dauerhaft auszuschließen.

Die Maßnahmen sind wichtige Signale. Aber sie reichen noch nicht aus. Wir müssen den öffentlichen Dienst des Bundes im Wettbewerb um Fachkräfte wirklich attraktiv machen. Deshalb müssen im weiteren Verfahren noch Verbesserungen erreicht werden.

Thomas LiebelBDZ-Bundesvorsitzender

Der BDZ wird den Gesetzentwurf jetzt eingehend prüfen. Gerade bei der Besoldung zeigt sich oft erst im Detail, ob eine Regelung wirklich trägt.

Wichtig ist aus Sicht des BDZ vor allem, dass die Besoldung insgesamt passt. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen bei der Familienalimentation, faire Lösungen für die Eingangsämter und eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Belastungen in den Vollzugsbereichen.

Der BDZ wird sich dazu in die weiteren Beratungen einbringen.

Weitere Hintergründe und die bisherige Position des BDZ finden Sie in unserer früheren Berichterstattung:

27.08.2025, BDZ im direkten Dialog mit der Bundesregierung | Ergebnis bei Besoldung und Alimentation – Erste Zahlungen noch 2025

21.11.2025, Bundesbeamtinnen und -beamte können nicht noch einmal fünf Jahre auf eine verfassungsgemäße Besoldung warten!

Siehe auch: „Bundesbeamte bekommen 7,6 Milliarden Euro Nachschlag“, WirtschaftsWoche vom 16.04.2026 (Paywall)

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