Das Bundesinnenministerium hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in die Verbändeanhörung gegeben (siehe Bekanntmachung des Bundesministerium des Innern vom 15.04.2026). Damit kommt Bewegung in ein Thema, das lange überfällig war.
Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, zurückgehend bis zum Jahr 2020. Sie haben deutlich gemacht, dass die bisherigen Besoldungsregelungen in Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen und nachgebessert werden müssen.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ bewertet den Schritt von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt grundsätzlich positiv.
„Es ist gut, dass das Thema der amtsangemessenen Alimentation jetzt mit Nachdruck angegangen wird“, sagt der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel.
Aus Sicht des BDZ ist dabei nicht zu unterschätzen, dass die intensiven Gespräche der vergangenen Monate Wirkung gezeigt haben. Gemeinsam mit den Partnern im dbb-Umfeld hat sich der BDZ frühzeitig für strukturelle Verbesserungen eingesetzt. Dass nun ein Entwurf vorliegt, der die Grundbesoldung spürbar anhebt, ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber früheren Ansätzen, die dieses Problem nicht ausreichend gelöst hätten.
Liebel: Weitere Verbesserungen müssen folgen
Gleichzeitig ist für die deutsche Zollgewerkschaft klar: Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein fertiges Ergebnis. Nach erster Einschätzung orientieren sich einige Regelungen weiterhin stark an der verfassungsrechtlichen Untergrenze. Gegenüber der WirtschaftsWoche sagte der BDZ-Vorsitzende Liebel, dass der Bund die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nur an der verfassungsrechtlichen Unterkante“ umsetze.
Kritisch sieht Liebel insbesondere die geplante Abkehr vom bisherigen Berechnungsmaßstab. Die stärkere Orientierung am Doppelverdienermodell wirft grundlegende Fragen auf. Hier besteht die Gefahr, dass die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation zu niedrig angesetzt werden. Zudem bleibe man mit der Referenzgröße der bloßen 80-Prozent-Schwelle des Median-Einkommens hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Unteralimentation dauerhaft auszuschließen.







