Absage an pauschale Beihilfe
Bundesregierung will das Beihilfesystem erhalten
Vor dem Hintergrund steigender Kosten im Gesundheitssystem gerät die angeblich zu teure beamtenrechtliche Beihilfe mal wieder in die Kritik und es werden erneut Rufe nach einer pauschalen Beihilfe laut. Die Bundesregierung hat entsprechenden Forderungen jetzt eine deutliche Absage erteilt. Die schwarz-rote Koalition setzt statt einer pauschalen Beihilfe auf den Erhalt eines optimierten Beihilfesystems. Der BDZ lehnt die pauschale Beihilfe als ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung ab und begrüßt das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Erhalt des bewährten Beihilfesystems und zu einer effizienten Beihilfegewährung.
31.10.2025

Die demografische Entwicklung, steigende Krankheitszahlen, erhöhte Inflation im medizinischen Bereich und der leistungsmedizinische Fortschritt: Die Gründe für die derzeit zu beobachtende rasante Kostenentwicklung im Bereich des Gesundheitswesens sind vielfältig und setzen alle drei Säulen des Gesundheitssystems – die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe in Bund und Ländern – gleichermaßen unter Druck.
In einer Kleinen Anfrage hat die Fraktion der Grünen im Bundestag die steigenden Kosten in der Beihilfe thematisiert und erneut die Debatte um die (kurzfristige) Einführung einer pauschalen Beihilfe und die (langfristige) Überführung der Beamtinnen und Beamten vom dualen System von PKV und Beihilfe in die gesetzliche Krankenversicherung angestoßen.
Klare Haltung der Bundesregierung: Erhalt und Optimierung des Beihilfesystems
In Ihrer Antwort vom 13.10.2025 hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass zahlreiche Gründe für den Erhalt des Beihilfesystems sprechen:
- Das bisherige Beihilfesystem sei ein „Attraktivitätsfaktor für den öffentlichen Dienst im Wettbewerb um die Gewinnung und das Halten“ guter Mitarbeiter.
- Mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgeprinzip müsse „jeder Eingriff sorgsam auch im verfassungsrechtlichen Kontext bewertet werden“.
- Die Kostensteigerung aufgrund der demografischen Entwicklung sei kein spezifisches Problem des Beihilfesystems, sondern erfasse alle Bereiche der Krankenversicherung. Die Umstellung auf eine pauschale Beihilfe würde das Grundproblem somit nicht lösen.
Stattdessen setzt die Bundesregierung auf Kostensenkungsmaßnahmen in der Beihilfe.
Mit der Elften Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, sollen (weitere) rechtliche Grundlagen für eine (teil-)automatisierte Bearbeitung geschaffen und entbürokratisierende Lösungen für effiziente und effektive Beihilfeabrechnungsverfahren gefunden werden. Mit der anschließend geplanten Zwölften Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sollen aus den Erfahrungen der aktuellen Migration und Konsolidierung der Beihilfesysteme beim Bundesverwaltungsamt (BVA) weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung und Konsolidierung der Beihilfeausgaben und Vollzugsaufwände geprüft und umgesetzt werden.
Zudem soll über eine Reform der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) eine effektivere digitalisierte Bearbeitung ermöglicht und damit ein Beitrag zur Begrenzung der Beihilfekosten geleistet werden.
BDZ unterstützt den Kurs der Bundesregierung: optimierte Beihilfe statt pauschale Beihilfe und Bürgerversicherung
BDZ und dbb setzen sich nachhaltig für den Erhalt des dualen Systems aus Privater Krankenversicherung und Beihilfe ein und lehnen die pauschale Beihilfe als Einstieg in die Umsetzung des Konzepts einer Bürgerversicherung ab. Aus guten Gründen halten wir auch angesichts der dargestellten Kostenentwicklung im Gesundheitswesen an dieser Entscheidung fest.
- ein Wechsel in die GKV ist für die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten wirtschaftlich nicht sinnvoll
Die Gewährung einer pauschalen Beihilfe stellt ohne Zweifel eine Verbesserung für diejenigen Beamtinnen und Beamten dar, die sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, weil sie auf Grund ihrer besonderen individuellen Situation (z.B. erhebliche Vorerkrankungen, zahlreiche Kinder u.a.) in Erwägung ziehen, in der GKV günstiger versichert zu sein. Für die ganz überwiegende Beamtenschaft stellt die GKV jedoch keine wirtschaftlich sinnvolle Option dar. Abgesehen davon, dass ein nachträglicher Wechsel in die GKV in der Regel rechtlich nicht möglich ist, bietet die Kombination von individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV) bei zumeist geringeren Kosten eine solche Vielzahl von Vorteilen, dass es völlig unwirtschaftlich wäre, stattdessen die GKV zu wählen.
- Hohe Kosten für die Steuerzahler
Für die öffentlichen Haushalte und damit für die Steuerzahler würde eine pauschale Beihilfe teuer. Der Dienstherr muss bei diesem Modell vom ersten Tag an für den Beamten den vollen GKV-Zuschuss zahlen, während die individuelle Beihilfe nur im konkreten Krankheitsfall leistet – was in den aktiven Jahren der Beamten deutlich weniger kostet als der GKV-Arbeitgeberbeitrag.
- Erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung
In der Einführung der pauschalen Beihilfe ist in erster Linie keine „soziale“ Hilfestellung für in der GKV versicherte Beamte, sondern vielmehr die Vorbereitung der Einführung einer „Bürgerversicherung“ zu sehen. Nicht ohne Grund hatte der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, das in Hamburg bereits praktizierte Modell der pauschalen Beihilfe als „großartigen Schritt in Richtung Bürgerversicherung“ bezeichnet.
Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Das Konzept der Bürgerversicherung sieht vor, dass alle Bürger einen bestimmten Anteil ihres Einkommens in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben.
Mit dem Angebot einer pauschalen Beihilfe sollen mehr Beamtinnen und Beamte dazu bewegt werden, sich in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung statt in der Privaten Krankenversicherung (bislang Anteil von 10%) zu versichern, um dann den Wechsel zur Bürgerversicherung vollziehen zu können.
Die Einführung einer pauschalen Beihilfe als Einstieg in die Bürgerversicherung zielt darauf, die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Die Herausforderungen für das deutsche Gesundheitssystem, der demografische Wandel und der Preis für den medizinisch-technischen Fortschritt, stellen sich jedoch unabhängig von der Frage der Ausgestaltung des Versicherungsmarktes. Diese Probleme können nicht über eine Zwangseinheitsversicherung gelöst werden.
Fazit
Im Ergebnis würde die überwiegende Mehrheit unserer beamteten Beschäftigten mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe – auch auf freiwilliger Basis – dauerhaft schlechter gestellt werden und darüber hinaus kommen derartige „politische“ Vorhaben einer Aushöhlung des bewährten und kostengünstigeren Beihilfesystems + PKV-Ergänzungstarife gleich. Es würde damit der erste Schritt hin zu einer Bürgerversicherung vollzogen, die mit Nachteilen in der Versorgung für alle verbunden wäre, egal ob sie heute in der PKV oder GKV versichert sind.
Um auch künftig ein nachhaltiges, bezahlbares und qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem in Deutschland zu erhalten, sehen BDZ und dbb jedoch in den Bereichen GKV, PKV sowie Beihilfe und Heilfürsorge Optimierungsmöglichkeiten.
Bezogen auf die Beihilfe ist die nun von der Bundesregierung in den Blick genommene effektivere Ausgestaltung der Beihilfeverwaltung sowie die Überarbeitung der GOÄ als Grundlage für eine digitalisierte Bearbeitung der richtige Weg.
Ergänzend verweisen wir auf die Äußerungen des dbb zur Pauschalen Beihilfe: dbb | „Weshalb die Private Krankenversicherung unverzichtbar ist“
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