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BDZ Bundesleitung im Austausch mit Präsidentin Colette Hercher

Auf Einladung der Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, fand am Mittwoch, den 10. April 2019 ein erstes Abstimmungsgespräch der Leitungsebene der Generalzolldirektion mit den neu gewählten Mitgliedern der BDZ Bundesleitung in Bonn statt. Neben Präsidentin Colette Hercher war für die Generalzolldirektion der kommissarische Leiter der Abteilung Personal, AD Dr. Peters, an dem Abstimmungsgespräch vertreten. Für die BDZ Bundesleitung nahmen an dem etwa zweistündigen Gespräch die Kollegen Peter Link, Christian Beisch, Michael May, Thomas Liebel sowie Adelheid Tegeler (alle stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende) teil.

Präsidentin Colette Hercher, Dr. Tilmann Peters (GZD Direktion I), die BDZ Bundesleitung: Peter Link, Christian Beisch, Michael May, Thomas Liebel, Adelheid Tegeler.

Die Themenschwerpunkte waren u. a. die Auswirkungen eines möglichen harten Brexits auf die Verteilung der Nachwuchskräfte, die Umsetzung der personellen und räumlichen Stärkung der Aus- und Fortbildungseinheiten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion (GZD) sowie die beabsichtigte Erweiterung der Kompetenzen und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zuge des Gesetzesentwurfs gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Weiterhin erörterten die Gewerkschaftsvertreter mit der Leitungsebene der GZD die beabsichtigte Fortschreibung der Steuerung des Stellenausschreibungsgeschehens sowie den Sachstand zur Erstellung eines Seniorenbetreuungskonzepts für Ruhestandsbeamte/innen und Rentner/innen.

Präsidentin Hercher erläuterte eingangs, dass im Rahmen der rechnerischen Verteilung der Nachwuchskräfte 2019 schwerpunktmäßig eine Zuführung der Anwärter/innen nach bestandener Laufbahnprüfung in die Bereiche FKS und Brexit vorgesehen ist. Folglich haben andere Parameter – wie z. B. die demografische Entwicklung der einzelnen Zollbehörden – in diesem Jahr nur eine geringe Auswirkung auf die Verteilung der Nachwuchskräfte. Die BDZ Vertreter zeigten Verständnis hinsichtlich der Personalplanungen, die auf das „worst-case Szenario“ eines möglichen harten Brexits ausgelegt sind. Sie machten jedoch auch deutlich, dass derartige Herausforderungen nicht generell zu Lasten des Prinzips „Einstellung aus der Region für die Region“ gehen dürfen. Mit der Einstellung von Nachwuchskräften aus der unmittelbaren Region der Hauptzollämter und anschließender Verwendung in derselben Region konnte eine „win-win Situation“ für einen Großteil der betroffenen Nachwuchskräfte sowie der Dienststellen – insbesondere in den Metropolregionen – geschaffen werden.

Fakt ist, dass die jahrelange bundesweite Verteilung von Nachwuchskräften ohne Rücksicht auf die örtliche Herkunft der betroffenen Laufbahnabsolventen spätestens nach Ablauf der Probezeit der Zollbeamten/-innen zu einer überdurchschnittlich hohen Fluktuation an Dienststellen mit ohnehin erhöhtem Personalfehlbestand führte – z. B. insbesondere an Zollstellen mit internationalen See- und Flughäfen. Denn ein nicht unerheblicher Anteil der ausgebildeten Beamten/innen strebte aus nachvollziehbaren Gründen nach Ablauf der Probezeit wieder in ihre Heimatregion zurück. Präsidentin Hercher stellte klar, dass der Grundsatz der Einstellung aus der Region für die Region seitens der GZD nicht in Frage gestellt wird. Gleichwohl soll eine Anpassung des Procedere zur zahlenmäßigen Verteilung der Einstellungsermächtigungen und Nachwuchskräfte unter Berücksichtigung der Stärkung der Ortsebene erfolgen. Präsidentin Hercher begrüßte in diesem Zusammenhang, dass sich der BDZ aktiv hinsichtlich einer Neugestaltung der Ressourcenverteilung der Nachwuchskräfte einbringen möchte.

Steuerung des Ausschreibungsverfahrens

Das derzeitige Verfahren zur Vorbereitung von Stellenausschreibungen soll sich nach Ansicht der GZD nicht mehr allein auf die Definition fachlicher Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Ausschreibungsbedarfe im gebündelten Bereich des mittleren und gehobenen Dienstes beschränken. Vielmehr soll zur Vereinbarung der Ausschreibungsbedarfe eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen, die auch organisatorische und personalwirtschaftliche Erwägungen, insbesondere auch Beförderungsdienstposten und dementsprechend die Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Bewertungen beinhaltet. Ziel ist es, regionale Personalentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen einer bundesweiten Gesamtsteuerung zu betrachten. Die Eigenverantwortung der Ortsbehörden bleibt im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens unberührt. Die regionalen Abstimmungsprozesse sollen unter Leitung der Generalzolldirektion in Form von fünf Regionalklausuren erfolgen.

Die Mitglieder der BDZ Bundesleitung begrüßen ausdrücklich den Ansatz, die zur Verfügung stehenden Bewertungen der Spitzenämter der Besoldungsgruppen A 9m/A 9m+Z sowie A 12 und A 13g auszunutzen. Der BDZ übte vor wenigen Monaten noch herbe Kritik an der unterlassenen Ausbringung von Bewertungsmöglichkeiten für die Spitzenämter – insbesondere im gehobenen Dienst. Ein erheblicher Anteil dieser ungenutzten Beförderungsmöglichkeiten war bei den Zollfahndungsämtern und den Hauptzollämtern verortet. Nicht ausgenutzte Bewertungsmöglichkeiten beeinträchtigen das Beförderungsverfahren erheblich. Im Ergebnis werden künftig auch folgende, feste – bundesweite – Ausschreibungstermine für die Zollverwaltung vorgesehen:

  • Stellenausschreibung für Tarifbeschäftigte 1. April und 1. Oktober
  • Gehobener Dienst (A 9g/A 11) 1. März und 1. September
  • Mittlerer Dienst (A 6m/A 8) 1. Juni und 1. Dezember

Die Ausschreibung von Beförderungsämtern der Besoldungsgruppen A 9m/A 9m+Z sowie A 12 und A 13g erfolgt – wie bisher auch – fortlaufend.

Hinsichtlich der Erstellung eines Seniorenbetreuungskonzepts für Ruhestandsbeamten/-innen und Rentner/-innen sicherte Präsidentin Hercher einen zeitnahen Abschluss eines Konzepts zu.

 

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