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Abbau der Schießfortbildung beim Zoll wäre völlig inakzeptabel

Der Bundesrechnungshof hat die brisante Frage aufgeworfen, ob vor dem Hintergrund angeblicher Schwachstellen und Engpässe in der Schießfortbildung beim Zoll im Rahmen der Aufgaben- und Gefährdungsanalyse weiterhin rund 12.000 Waffenträger benötigt werden. Nach seinen aktuellen, dem BDZ vorliegenden Prüfbemerkungen lasse sich das bisherige Niveau ohne Neu- und Ausbau der rückläufigen und investitionsbedürftigen Schießanlagen nicht aufrecht erhalten. Der BDZ fordert das Bundesfinanzministerium zu einer Klarstellung gegenüber dem Bundesrechnungshof auf, um diese unerwünschten Folgen abzuwenden. Eine Reduzierung aus reinen Einspargründen sei gerade angesichts der angespannten Sicherheitslage völlig inakzeptabel und würde beim BDZ auf heftigen Widerstand stoßen.

Der Bundesrechnungshof skizziert eine einfache Alternative: Entweder gelinge es, auf Schießplätze in der Schießfortbildung anderer Betreiber auszuweichen, oder das Bundesfinanzministerium müsse ein umfangreiches Schießanlageninvestitionsprogramm mit erheblichem Bedarf an Haushaltsmittel und zeitlichem Vorlauf auflegen, wobei Zolltrainingszentren organisatorische, personelle und wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zu einer aktuell dezentral organisierten Fortbildung hätten.

Eine Neubewertung würde aus Sicht des Bundesrechnungshofs zu einem geringeren Bedarf an Schusswaffenträgern führen, den Schulungsaufwand verringern und den kostenintensiven Neu- oder Ausbau von Schießanlagen vermeiden. Eine Reduzierung der Anzahl von auszubildenden Beschäftigten der Zollverwaltung würde zu erheblichen Einsparungen führen.

Den Angaben des Bundesrechnungshofs zufolge liegen die Kosten für die Erstausbildung an der Waffe bei rund 9.200 Euro je Beschäftigtem. Gerade im Hinblick auf neue Organisationsstrukturen und neue Aufgaben für die Zollverwaltung (zum Beispiel Veränderungen im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit,  Mindestlohnkontrolle, Buchprüfung, IT-Forensik) solle in einer kritischen Bestandsaufnahme anhand geeigneter Kriterien beurteilt werden können, ob und inwieweit eine Organisationseinheit mit Schusswaffen flächendeckend oder teilweise auszustatten ist.

Der BDZ weist die Empfehlung, die Anzahl fortzubildender Schusswaffenträger in der Zollverwaltung zu verringern, in aller Deutlichkeit zurück. Das Bundesfinanzministerium müsse sich fragen lassen, welche Fakten dem Bundesrechnungshof vermittelt worden seien. Ein Abbau der Schießfortbildung beim Zoll passe in keiner Weise in die Landschaft. Die Verschärfung der Sicherheitslage sei dafür ein klarer Beleg. Deshalb sei das Bundesfinanzministerium gefordert, die Darstellung des Bundesrechnungshofs zu korrigieren, damit keine falschen Konsequenzen aus den Prüfbemerkungen gezogen werden.

Unabhängig davon sieht der BDZ und seine Fraktion im Hauptpersonalrat im Rahmen der anstehenden Evaluierung der Waffenvorschriften eine Chance, mit dem Bundesfinanzministerium über den Stand der Bewaffnung und der Einsatzmittel zu verhandeln. Die Einführung des kurzen „Einsatzstocks ausziehbar“ (EKA), eine Prüfung zur Einführung eines anderen Wirkstoffgemischs beim Reizstoffsprühgerät und eine Einsetzbarkeit des Reizstoffsprühgeräts über 360 Grad, das heißt in allen Lagen sprühbar, sowie die Einführung ballistischer Schutzdecken in speziellen Einsatzsituationen oder -lagen tragen dem erhöhten Gefährdungsgrad der Zollvollzugsbediensteten Rechnung.  

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