Bezirkstag
Der Bezirkstag bestimmt als oberstes Organ des Bezirksverbandes satzungsgemäß die Ausrichtung der Arbeit des Bezirksverbandes. Seine Aufgaben ergeben sich aus der aktuellen Satzung. Der Bezirkstag setzt sich aus den Delegierten der einzelnen Ortsverbände sowie dem Bezirkshauptvorstand zusammen. Er tritt in der Regel spätestens alle fünf Jahre zusammen. Dort werden Anträge für die zukünftige gewerkschaftliche Arbeit beraten, Wahlen zu den Organen des BV durchgeführt, administrative Beschlüsse für die Arbeit des BV gefasst (Haushaltsvoranschlag, Geschäftsordnung usw.) sowie Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern abgelegt.


