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BDZ OV HZA Hamburg kritisiert: Der Hamburger Senat blockiert Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße in Hamburg

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden von der Staatsanwaltschaft in Hamburg massenhaft eingestellt. Auf Bundesebene fordert Rot-Grün zwar eine Stärkung der Kontrolle von Schwarzarbeit. In Hamburg werden derlei Verfahren reihenweise eingestellt. Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft wird stiefmütterlich behandelt – Durchgangsposten, keine Karrierechancen und zu wenig Personal. Das Hamburger Abendblatt hat die Kritik des BDZ in der heutigen Ausgabe aufgenommen:

In den letzten Jahren wurde die Beschäftigtenanzahl bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durch politische Entscheidungen deutlich erhöht, um u. a. den Mindestlohn effektiv zu prüfen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen – in Hamburg allein gab es eine Steigerung von 106 auf 190 Beschäftigte (Soll). Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wird die FKS bundesweit in den nächsten Jahren um weitere 3.500 Stellen aufgestockt. Schon lange schlagen die Beschäftigten der Hamburger FKS Alarm: Von mehr Personal leitet sich fast zwangsläufig eine höhere Anzahl von Verfahren ab, die letztendlich von der Staatsanwaltschaft (STA) bearbeitet werden müssen. Das Personal der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde jedoch fahrlässigerweise nicht erhöht, was die Einstellung von vielen Verfahren zur Folge hat. Konkret heißt das: Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz und fairen Wettbewerb halten, kommen oft davon und belasten ihre nach den Regeln spielenden Konkurrenten. Der BDZ kritisiert dies bereits seit Jahren. Auf eine vom BDZ begleitete Anfrage zu der Anzahl der eingestellten Verfahren weicht der Hamburger Senat aus (siehe

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70495/bekaempfung_der_schwarzarbeit_und_illegaler_beschaeftigung_wie_viele_verfahren_sind_offen_ii.pdf              

Das Statement des stellv. Bezirksvorsitzenden der Zollgewerkschaft BDZ – Sebastian Harms – dazu lautet: „Seit geraumer Zeit mehren sich die Meldungen teils stark frustrierter Kolleginnen und Kollegen der FKS, die sich von der Hamburger Staatsanwaltschaft im Stich gelassen fühlen. Es ist zum einen bekannt, dass die zuständige Hauptabteilung V (kurz HA V, Wirtschafts- und Steuerabteilung) den Verfahrenszahlen entsprechend keine personelle Anpassung erfahren hat und zum anderen eine rege Fluktuation in der HA V herrscht. Viele Verfahren, die in anderen Bundesländern geführt werden, werden trotz intensiver Ermittlungsarbeit der FKS von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Gespräch zu dem Thema mit dem Justizsenator Steffens im April 2019 konnte zu keiner Einsicht führen. Es seien keine Probleme bekannt. Dass der Senat die Zahlen der eingestellten Verfahren nicht veröffentlichen möchte, ist ein Schuldeingeständnis. Wir werden weiter für eine Aufstockung der Staatsanwaltschaft kämpfen.“

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