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Abfertigungsverfahren „Postabfertigung von zu Hause“ – Was plant die Verwaltung?

Auf Anfrage teilt das BMF mit, dass die Zollverwaltung aktuell ein neues Abfertigungsverfahren "Postabfertigung von zu Hause" pilotiert. Angedacht ist, die zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen ohne persönliches Erscheinen des Beteiligten abfertigen zu können.

Die Kommunikation zwischen Beteiligten und Zollamt erfolgt dann per E-Mail oder Fax, so dass alle relevanten Unterlagen und Informationen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen digital ausgetauscht werden können. Derartige Zollanmeldungen können zudem außerhalb von Abfertigungsstoßzeiten der Ämter bearbeitet werden, was sowohl zu einer höheren Zufriedenheit der Beteiligten als auch größeren Akzeptanz der Abfertigungshandlungen führen soll. Es sei geplant, diese Möglichkeit der „Postabfertigung von zu Hause“ in Kürze über die Website des Zolls auf www.zoll.de bundesweit bekannt zu geben.

Von einem großen Wurf kann hier nicht gesprochen werden. Der Austausch über E-Mails ist aufgrund der bereits bestehenden Flut an Nachrichten kritisch zu hinterfragen. Zumal E-Mails mit Anhängen seit geraumer Zeit im „Junk-Ordner“ landen und im Hinblick auf die IT-Sicherheit grds. nicht geöffnet werden dürfen. Zielführender wäre unseres Erachtens etwa ein Austausch über eine gut verständliche IT-Plattform, wie dem neuen Bürger- und Geschäftsportal und der entsprechenden ATLAS-Anwendung. Aber in Anbetracht der begrenzten Kapazitäten der zuständigen Stellen sind derlei Ideallösungen derzeit leider nicht umsetzbar.

Für den BDZ Nord steht fest, dass die Postabfertigungsstellen mit ausreichend Personal ausgestattet werden müssen. Trotz einer Abfertigung ohne persönliches Erscheinen des Beteiligten muss die Abfertigung durch Kolleginnen und Kollegen durchgeführt werden. Die Anzahl der Postabfertigungen steigt weiterhin stark an, aus diesem Grund muss auch adäquat mehr Personal eingesetzt werden.

Nichts wird von alleine gut! BDZ. Die kümmern sich.

(Autor: Sebastian Harms)

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