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Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Auch Gewerkschafter in Sachsen Anhalt fordern mehr Personal

Am 18. Juli 2019 ist das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser vor illegalen Lohnpraktiken und Arbeitsausbeutung zu schützen und Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung insgesamt noch konsequenter entgegenzuwirken.

dbb Sachsen-Anhalt, DPolG, DStG und BDZ in Magdeburg am "runden Tisch"

Das Gesetz weitet auch die bisherigen Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus.  Zur Wahrnehmung der im Gesetz vorgesehenen neuen Aufgaben und Kompetenzen wird eine signifikante Stärkung des Personals erfolgen müssen.

Die FKS wird bundesweit in den nächsten Jahren um weitere ca. 3.500 Stellen aufgestockt. Auf Initiative des Vorsitzenden des BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Bezirksverband Hannover für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt, Olaf Wietschorke, trafen sich am 11. September 2019 in der dbb Geschäftsstelle in Magdeburg Gewerkschafter, um sich über Forderungen an die Landespolitik nach Ausweisung zusätzlicher Stellen nicht nur in der Zollverwaltung, sondern auch in der Finanz- und Justizverwaltung, im Strafvollzug und bei der Polizei zu verständigen.

Mehr Aufgaben und mehr Personal für die Zollverwaltung bedeuten eine höhere Anzahl von Verfahren. Letztendlich müssen diese ggf. auch von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Um den zu erwartenden ansteigenden Verfahren zu entsprechen, sind in den Bereichen Generalstaatsanwaltschaft, Fachgerichtsbarkeit und ordentliche Gerichtsbarkeit adäquat weitere Stellen zu schaffen, damit die Verfahren mangels Personals nicht reihenweise eingestellt werden müssen. Bei den ansteigenden Verfahren könnten auch Polizei, Justizvollzug und Steuerfahndung zusätzlich belastet werden. Nach einem intensiven Austausch vereinbarten die beteiligten Gewerkschaften, analog zum nbb in Niedersachsen, für das weitere Vorgehen eine Leitlinie zu erstellen. Alle Teilnehmer begrüßten den gewerkschaftsübergreifenden Austausch und vereinbarten eine weitere intensive Zusammenarbeit und beabsichtigen die Leitlinie auf der nächsten Hauptvorstandssitzung vorzustellen.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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