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OV Plessow/Lehnin

Personalversammlung in der Generalzolldirektion am Dienstort Plessow/Lehnin

Mitte November fand im brandenburgischen Plessow die erste Personalversammlung des neugewählten Personalrates am GZD-Standort Plessow/Lehnin statt. Bei den Wahlen im April 2024 erzielte der BDZ wiederholt ein tolles Ergebnis und konnte rund 83,1 % der Stimmen auf sich vereinen.  Simon Schneider kann somit seine Arbeit als PR-Vorsitzender fortsetzen.

Und so waren dann auch eine Vielzahl von Beschäftigten der Einladung zur Veranstaltung gefolgt, was zum einen die Akzeptanz des Gremiums in der Belegschaft zeigt, zum anderen jedoch auch Ausdruck der bewegten Zeiten sein könnte, die am Bildungsstandort Plessow / Lehnin erlebt werden.
Die Generalzolldirektion wurde von Dr. Silvia Plenter vertreten, welche sich mit einem Grußwort für die Leitung der GZD an die Zuhörerinnen und Zuhörer wandte. Von Seiten der Interessenvertretung waren der Vorsitzende des Hauptpersonalrates beim Bundesministerium der Finanzen und Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel, und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates bei der GZD, Thomas Krämer, zu Gast.

Gleich zur Begrüßung wurden von Kollegen Schneider aktuelle Entwicklungen im Bundesfinanzministerium, wie der Wechsel des Ministers, und auf GZD-Ebene angesprochen. Auch hier gab es einen Leitungswechsel, der neue GZD-Präsident ist seit Ende Oktober Dr. Armin Rolfink, der aus dem Ministerium in Berlin nach Bonn wechselte. Im Anschluss stellte Simon Schneider den Tätigkeitsbericht des Gremiums vor. Die Zahl an Vorgängen und Eingaben aus dem Beschäftigtenkreis ist nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau, diesen Umstand sieht der Personalrat sehr kritisch. Ebenso wie die Tatsache, dass eine hohe Personalfluktuation eingesetzt hat und große Schwierigkeiten bestehen, die frei gewordenen Stellen nachzubesetzen. Hier müssen schleunigst die Ursachen identifiziert und abgestellt werden, anderenfalls wird die Personaldecke am Standort nicht besser. Weiterhin ist festzustellen, dass in der Vergangenheit die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrates in unterschiedlichsten Fällen unterlassen wurde und diese Themen nur zufällig bei der Interessenvertretung bekannt werden. „Diese Art und Weise ist nicht akzeptabel und sicherlich auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, welcher mit der Schaffung solcher Gesetzesnormen beabsichtigt hat, die Beschäftigten durch eine Vertretung zu schützen. Das ist aber nur möglich, wenn von Verwaltungsseite die Beteiligungspflicht eingehalten wird. Der örtliche Personalrat scheut sich auch nicht davor, die ihm gesetzlich zustehende Beteiligung vor Gericht einzuklagen!“, so Kollege Simon Schneider.

Die Beschäftigten folgten mit Interesse den Ausführungen von Thomas Liebel, der Neuigkeiten aus dem Ministerium und zur Strategie „Zoll 2030“ berichtete. Auch hier wird der Hauptpersonalrat als Interessenvertretung und der BDZ als Fachgewerkschaft darauf achten, dass die Strategie im engen Austausch mit der Verwaltung erarbeitet wird, um Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden.

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12.06.2025