Bundeshaushalt 2024 verabschiedet

Planstellenzuwächse trotz Einsparungen gesichert

Am vergangenen Freitag, den 02.02.2024, hat der Bundestag den lange erwarteten Bundeshaushalt 2024 verabschiedet. Dieser stand infolge des Verfassungsgerichtsurteils lange auf der Kippe, so dass Viele zwischen den Jahren dramatische Folgen für Zoll und Bundesfinanzverwaltung befürchten mussten. Infolge der politischen Gespräche des BDZ konnte jedoch der Kurs der positiven Planstellenentwicklung fortgeführt werden.

05. Februar 2024

Der Einzelplan 08 / Bundesministerium der Finanzen sieht Ausgaben für die Zollverwaltung von 3,1 Milliarden Euro vor (2023: 3,21 Milliarden Euro), von denen 2,38 Milliarden Euro auf das Personal entfallen. 1,58 Milliarden Euro sind für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) vorgesehen, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2023: 1,42 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern wird mit 827,62 Millionen Euro ausgestattet (2023: 861,88 Millionen Euro).

BDZ hat Personalhaushalt des Zolls verteidigt

In Zeiten klammer Kassen und einer historischen Haushaltskrise ist es keineswegs selbstverständlich, dass der Personalhaushalt des Zolls im Kern unangetastet blieb. Zum einen konnte erfolgreich verhindert werden, dass die pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent aller Stellen in der Bundesverwaltung infolge des Milliardenlochs im Haushalt wieder zur Debatte gestellt werden würde. Deren Aussetzung hatten wir erst kurz vor dem Karlsruher Urteil erkämpft, u.a. durch ein Gespräch von Thomas Liebel (BDZ-Bundesvorsitzender) und Kati Müller (stellv. BDZ-Bundesvorsitzende) mit Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer.

Zum anderen konnten im Rahmen der Bereinigungsvorlage nun auch die zusätzlichen 1.157 neuen Stellen für den Zoll für das Jahr 2024 ausgebracht werden. Diese Stellen sind dazu vorgesehen, zusätzlich ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter sowie weiteres Personal zur OK-Bekämpfung beispielsweise bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und anderen Bereichen zu übernehmen. Die Notwendigkeit dieser Stellen mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung und die demografische Entwicklung hatte der BDZ gegenüber vielen Entscheidungsträgern verdeutlicht. So beispielswiese den Haushaltspolitikern Christoph Meyer MdB (FDP) und Dr. Thorsten Rudolph MdB (SPD) sowie den für den Zoll zuständigen Finanzpolitikern Dr. Michael Meister MdB (CDU) und Bruno Hönel MdB (Grüne). Auch den für Innen- und Beamtenpolitik zuständigen Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle MdB (FDP), Marcel Emmerich MdB (Grüne), Uli Grötsch MdB (SPD) und Ingo Schäfer MdB (SPD) wurde die erforderliche personelle Stärkung des Zolls verdeutlicht.

Damit können im Ergebnis Planstellenzuwächse erfolgen, die die Grundlage dafür sind, dass das hohe Beförderungsgeschehen weiterlaufen und verstetigt werden kann. Auch für unsere Nachwuchskräfte kann wieder eine Übernahmegarantie ausgesprochen werden.

Nicht abgedeckt von diesen Planstellenzuwächsen sind die Stellen, die die Bundesregierung zur Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vorsieht. Die Stellen für die BBF gehen, wie vom BDZ mehrfach kritisiert, zu Lasten des Personalhaushalts der Zollverwaltung. Der Haushalt sieht dafür einen Wegfall von 250 Stellen vor, die im Zusammenhang mit der Einrichtung des BBF stehen und zum Großteil im neuen Haushaltstitel 0814 in einer ersten Tranche für diese Behörde veranschlagt werden. Das BBF bindet damit Ressourcen, die wir anderswo dringend benötigen. Klar ist: Dieses Projekt muss jetzt in der Sache auch einen Mehrwert bringen, um diesen hohen Preis zu rechtfertigen.

Kurzsichtige Einsparungen bei Sachmitteln und IT

Deutliche Kritik üben wir an den Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, die einen Dienstbetrieb auf Sparflamme bedeuten. So wurden viele Posten für Sachausgaben um 20 bis 30 Prozent, teilweise bis zu 60 Prozent gekürzt. Dies betrifft Titelgruppen für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, für Liegenschaften sowie weitere investive Vorhaben, die nun zurückgestellt werden müssen (z.B. Beschaffung von Dienst-Kfz oder neuer mobiler Großröntgentechnik).

Auch wenn die Bundesregierung dies mit Verweis auf leicht erhöhte Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen in der Titelgruppe des ITZBund medial anders darstellt, hat sie tatsächlich den IT-Haushalt der Bundesfinanzverwaltung und des Zolls massiv heruntergespart – und zwar um rund 40 Prozent. Dies führt in verschiedensten Bereichen der Zollverwaltung zu Mehrarbeit durch unnötige Medienbrüche und Behelfslösungen. Die Folge sind längere Bearbeitungszeiten bei Arbeitsvorgängen und die Bindung von Personal für monotone Tätigkeiten, gerade in der Abfertigung und Abgabenerhebung. Auch die Finanzierung verschiedenster Spezialsoftware zur Kriminalitätsbekämpfung beim Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst ist deshalb nicht mehr gegeben. Hier spart die Bundesregierung am völlig falschen Ende.

Dazu der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel: „Von einem ‚Gestaltungshaushalt‘, wie ihn Bundesfinanzminister Christian Lindner in seiner Rede bezeichnete, hätten wir deutlich mehr erwartet.“

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