Engpässe bei Personal und Nachwuchskräften: BDZ trägt Anliegen bei Haushaltspolitikern der Regierungsfraktionen vor
Am 25.05.2023 traf sich der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel mit den Berichterstattern der Fraktionen SPD und FDP für den Personalhaushalt der Bundesfinanzverwaltung. Bei Dr. Thorsten Rudolph MdB (SPD) und Christoph Meyer MdB (FDP) warb Liebel für die Ausnahme der gesamten Zollverwaltung von der pauschalen Stelleneinsparung von 1,5 Prozent im Bundeshaushalt 2024. Mit Blick auf die dringend benötigten Nachwuchskräfte wurde den Parlamentariern auch die aus Sicht des BDZ nicht nachvollziehbare Reduzierung der Einstellungsermächtigungen kommuniziert.
- Bundesvorsitzender Thomas Liebel mit den MdB Dr. Thorsten Rudolph (SPD, links) und Christoph Meyer (FDP, rechts)
Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel machte die gewerkschaftlichen Standpunkte für den Personalhaushalt 2024 deutlich. Grundsätzlich hält der BDZ die vollumfängliche Realisierung der vorhandenen Haushaltsvermerke für den künftigen Zulauf von Stellen für die Zollverwaltung für alternativlos. Denn wenn Schmuggler, Produktpiraten und Steuerhinterzieher Hochkonjunktur haben, sollte auch der Zoll als Garant für Einnahmensicherung und Bestandteil der Sicherheitsarchitektur entsprechend gestärkt werden. Nach Einschätzung des BDZ leidet die Zollverwaltung bis heute an personellen Engpässen, die mit Einsparungen vor mehr als 15 Jahren bewirkt und nie wirklich ausgeglichen wurden. Deshalb sollten auch mögliche zusätzlich benötigte Stellen zur Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) nicht zu Lasten der Zollverwaltung gehen. Denn es werden zusätzliche, bisher größtenteils von den Ländern wahrgenommene Aufgaben auf den Bund verlagert oder gänzlich neu angegangen. Dies schmälert aber nicht den Mehraufwand, den der Zoll ohne nennenswerten Ausgleich in anderen Bereichen hinzubekommen hat. Liebel kommunizierte daher auch das Unverständnis des BDZ über die massive Reduzierung der Einstellungsermächtigungen um 650 Nachwuchskräfte und damit rund 25 Prozent.
BDZ: Kein Schrumpfen der erfolgreichen Einnahmeverwaltung!
Aus Sicht des BDZ erfordert der vom Bundesfinanzminister ausgegebene Leitspruch Steuerdurchsetzung statt Steuererhöhung zwingend, dass die gesamte Zollverwaltung von der pauschalen Stelleneinsparung in Höhe von 1,5 Prozent aller im Haushalt ausgebrachten Planstellen und Stellen ausgenommen wird. Diese war im Haushaltsgesetz 2023 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beschlossen worden. Trotz Ausnahmen insbesondere für die Teile des Zolls mit Sicherheitsaufgaben sind rund 40 Prozent der Stellen beim Zoll von der Einsparvorgabe betroffen, beispielsweise Binnenzollämter, Vollstreckung oder der Prüfungsdienst. Das Bundeszentralamt für Steuern trifft die pauschale Stelleneinsparung im vollen Umfang ihres Stellenbestandes.
Gerade diese Bereiche tragen als Steuer- und Einnahmenverwaltung jedoch maßgeblich zur Generierung der Einnahmen des Bundes bei und sorgen ferner für Steuergerechtigkeit. Dass sie dies sehr erfolgreich tun, zeigt die jüngste Jahresstatistik, nach der der Zoll die erhobenen Abgaben mit 163 Milliarden Euro erneut um rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert hat. Darin nicht eingerechnet sind die positiven volkswirtschaftlichen Effekte auf die Steuereinnahmen, die sich aus der Gewährleistung effizienter Lieferketten für die Wirtschaft ergeben. So wird bei ca. 47.600 Zöllnerinnen und Zöllnern leicht ersichtlich, dass jede/r Einzelne hier für den Bundeshaushalt ein Vielfaches von dem einbringt, was ihre und seine Stelle „kosten“.
Stärkung der Spezialeinheiten beschlossen
Der Zoll wirkt an immer mehr Verfahren zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (OK) mit. Die letzte Woche veröffentlichte Zolljahresstatistik weist einen Höchstwert von 122 OK-Verfahren (verglichen mit 117 im Jahr 2021) aus. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Meyer, zugleich Berichterstatter seiner Fraktion für den Einzelplan 08 (BMF), begrüßte in diesem Zusammenhang die vom BDZ ebenfalls befürwortete und bewirkte Strategie des Bundesfinanzministers Christian Lindner zur Stärkung des Zolls in der OK-Bekämpfung. Darin vorgesehen ist auch ein Ausbau der Spezialeinheiten Zoll (Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll / ZUZ und Observationseinheiten Zoll / OEZ), etwa für Zwecke der Unterstützung von Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Für den Bundeshaushalt bedeutet dies entsprechend eine Priorisierung bei der Bereitstellung von Planstellen aus bestehenden Haushaltsvermerken zugunsten des Zollfahndungsdienstes, der die Spezialeinheiten für den gesamten Zoll bereitstellt.
Des Weiteren unterstrich Thomas Liebel für den BDZ ebenfalls die Bedeutung des Baus der Einsatztrainingszentren für die Durchführung der autonomen Zolltrainings für alle waffentragenden Zöllnerinnen und Zöllner. Die Zentren sind nicht nur für Schießübungen gedacht, sondern bereiten umfassend auf verschiedene Szenarien im Vollzugsdienst vor. Dies wird der modernen und vielfältigen Rolle des Zolls zum Schutz von Sicherheit und Ordnung gerecht.
Demografische Herausforderungen angehen
Gegenüber dem Hauptberichterstatter für den Einzelplan 08 (BMF) der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Thorsten Rudolph MdB, erläuterte Liebel die aktuelle Stellensituation auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Die Prognosen über den Beschäftigtenanteil, der in den kommenden Jahren ruhestandsbedingt ausscheiden wird, sprechen eine klare Sprache. Hier müsse jetzt gegengesteuert werden. Die Attraktivität des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung als Arbeitgeber müsse deutlich steigen, damit mehr junge Menschen sich für die Beamtenlaufbahnen im mittleren und gehobenen Dienst des Bundes entscheiden. Liebel unterstrich daher die Forderungen des BDZ nach vereinfachten Möglichkeiten des Laufbahnaufstiegs, damit auch im Bundesbeamtenrecht von Anfang an realitätsgetreue Karriere- und Zukunftsperspektiven bestehen. Dr. Rudolph bedankte sich für die wichtigen Hinweise und versicherte, dass diese in den Abwägungen berücksichtigt werden würden. Er teile das Ziel, dass der Zoll als Arbeitgeber attraktiver werden müssen, betonte aber, dass man gleichzeitig hinsichtlich der Karrieremöglichkeiten mit Blick auf die Qualifikationen immer auch eine ausgewogene Regelung anstreben müsse. Insgesamt bedarf es aus Sicht des BDZ einer kernstrukturellen Reform der Bundeslaufbahnverordnung und einer echten Laufbahndurchlässigkeit.
Der BDZ wird mit beiden Bundestagsabgeordneten im engen Austausch bleiben. Ein Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2024, der in der Regierungskoalition aufgrund einer Finanzierungslücke von rund 20 Milliarden Euro strittig ist, wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause für die erste Juliwoche erwartet. Im Anschluss arbeiten die Haushaltsexperten der Fraktionen den Etat-Entwurf im Detail durch. Wir werden weiter berichten.