Fristende zur Abgabe des deutschen Sportabzeichens naht
Im Einstellungsjahrgang 2021 des mittleren Zolldienstes wurde durch Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einem Vorschlag der Generalzolldirektion (GZD), mit einer ausnahmsweisen Abweichung vom Regelverfahren gemäß der DB-MntZollDVDV, zugestimmt.
10.03.2022

Als reguläre Einstellungsvoraussetzung gilt es, das Deutsche Sportabzeichen (DSA) – mindestens in Bronze – bis spätestens zum 15. Mai eines Einstellungsjahrs vorzulegen. Das vorzulegende Sportabzeichen darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 12 Monate sein.
Durch die Pandemiesituation im April 2021 und die dadurch fehlenden Möglichkeiten für die damals potentiell zukünftigen Nachwuchskräfte, das Sportabzeichen zu erlangen und vorzulegen, wurde entschieden, eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2022 zu gewähren.
Trotz der Fristverlängerung gilt die Vorlage des DSA weiterhin als Einstellungsvoraussetzung. Auch die erfolgreiche Teilnahme am Physischen Fitnesstest Zoll (PFT Zoll) ersetzt das DSA nicht.
Daher möchten die BDZ geführten Jugendgremien HJAV und BJAV sowie die BDZ Jugend die Nachwuchskräfte des mittleren Zolldienstes Einstellungsjahrgang 2021, ausdrücklich an die zwingend erforderliche Abgabe des DSA bis 31. Juli 2022 erinnern.
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