Verhandlungs
Direkabrechnung der Beihilfe mit den Krankenhäusern
Verhandlungserfolg: Direktabrechnung mit Krankenhäusern in greifbarer Nähe
Beharrlichkeit ist zwar manchmal mühsam, zahlt sich aber zuweilen auch aus!!
So rückt nun die Möglichkeit der direkten Abrechnung von
Krankenhäusern mit den Beihilfestellen in greifbare Nähe.
Der sieht die Schaffung der Rechtsgrundlage zur
Direktabrechnung zwischen Krankenhäusern und Beihilfestelle vor. Dazu
soll in die BBhV der neue § 51 a eingefügt werden.
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat dazu die gleichfalls auszugsweise
beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Bis zur Verwirklichung der Direktabrechnung wird es sicherlich noch
geraume Zeit dauern:
Zum einen muss die 8. Änderung zur Bundesbeihilfeverordnung in Kraft
gesetzt werden und zum anderen bedarf es noch einer entsprechenden Rahmenvereinbarung des Bundes mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
Wie sagte mir früher ein älterer Hausarzt : "Wird schon werden"!
29.01.2018
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633
E-Mail: post@bdz.eu
Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!
Mitglied werdendbb vorteilswelt aktuell
Immobilienfinanzierung: Worauf es ankommt
Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen? Das dbb vorsorgewerk hilft bei der richtigen…
12.06.2025