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Geldwäschebekämpfung durch den Zoll:

Stellv. BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel im Fachgespräch mit MdB Markus Herbrand (FDP)

Die FIU steht nach wie vor unter kritischer Beobachtung der Politik und ist weiterhin Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der FIU in ihrem täglichen Engagement und ihrem Einsatz zur Bekämpfung der Geldwäsche den Rücken zu stärken, leistet der BDZ derzeit diverse Überzeugungsarbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der neu errichteten FIU im politischen Raum. So war der BDZ mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Liebel bei einem nicht öffentlichen Fachgespräch zur aktuellen Situation der FIU im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 21. März 2018 vertreten. Im Vorfeld der nichtöffentlichen Anhörung hatte sich am vergangenen Donnerstag, den 15. März 2018 im Bundestag in Berlin ein ausführliches Fachgespräch zur Intensivierung der Geldwäschebekämpfung zwischen Thomas Liebel und dem FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand, der als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags u. a. für den Zoll zuständig ist, ergeben.

Stellvertretender BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel, FDP-Bundestagsabgeordneter Markus Herbrand (von links)

Im Ergebnis waren sich die Gesprächspartner einig, dass eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation der FIU u. a. durch eine beschleunigte Fortentwicklung der automatisierten Datenbankabfragen und den Datenaustausch mit den Partnerbehörden, eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie eine Neubewertung des Personalbedarfs erfolgen kann.

Um den Anforderungen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie bei der FIU in Deutschland gerecht zu werden, fordert der BDZ darüber hinaus

die schnellstmögliche Umsetzung einer benutzerfreundlichen und vollautomatisierten IT-Unterstützung für eine effizientere Analyse auf Basis der rechtlich möglichen Datenbankabfragen sowie

eine bedarfsgerechte Erhöhung des derzeitigen Personaleinsatzes der FIU auf langfristig 400 Beschäftigte – auch unter Berücksichtigung der künftig durch die Vorgaben der 5. Änderungsrichtlinie zur Geldwäscherichtlinie bei der FIU anwachsenden Aufgaben. Auch die Tatsache der Notwendigkeit des Einsatzes der gegenwärtig zusätzlichen 180 Unterstützungskräfte – die vor diesem Hintergrund ihren originären Aufgaben innerhalb des Zolls nicht nachkommen können – bekräftigt die Forderung nach einer bedarfsgerechten Erhöhung des Personaleinsatzes der FIU auf insgesamt 400 Beschäftigte und macht eine Neubewertung des Personalansatzes der FIU unabdingbar.

Daneben bildet nach Ansicht des BDZ die Intensivierung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden als Bedarfsträger der nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen administrativ tätigen FIU die Grundlage für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der FIU. Der BDZ verspricht sich auf Dauer durch diese Analyse- und Koordinierungsaufgabe eine umfangreiche Entlastung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) von Zoll und Polizei sowie der weiteren Strafverfolgungsbehörden, deren eigentliche Kernaufgabe die ermittlungstechnische Bekämpfung der Geldwäschekriminalität ist. Eine Forderung zu Gunsten effektiverer Ermittlungstätigkeit, die in der Vergangenheit u. a. auch von den zuständigen Polizeibehörden der Länder erhoben wurde.

Gleichermaßen wichtig ist dabei auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verpflichteten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes. Hier muss durch die FIU dauerhaft dazu beigetragen werden, dass das Meldeverhalten der Verpflichteten mittels eines fortlaufenden Informationsaustauschs und durch eine gezielte Weitergabe erkennbarer Typologien und Methoden im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie das Risikomanagement situationsangemessen erfolgen kann.

Für den BDZ gilt abschließend auch, dass eine Stabilisierung der Qualität der Arbeitsergebnisse vorrangig durch eine engere Zusammenarbeit der FIU mit den Partnerbehörden bei der Entwicklung von standardisierten Prozessabläufen im Rahmen der Analysetätigkeiten erfolgen kann.

   

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