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Dewes: „Neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge schaffen klarere Verhältnisse“

Die schärferen Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, auf die sich die große Koalition verständigt hat, sind beim BDZ auf ein positives Echo gestoßen. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hob hervor, dass die neue Rechtslage auch für die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit klarere Verhältnisse schaffe. Die Arbeitgeber signalisierten Zustimmung zu dem gefundenen Kompromiss, nachdem sie monatelang massiven Widerstand geleistet hatten. Dewes: „Offenbar kommt auch die Wirtschaft nicht daran vorbei, dass der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen endlich eingedämmt wird.“ In einem Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war sich Dewes mit ihr über die dringende arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit dieses Gesetzesvorhabens einig.

Nach den geplanten Neuregelungen können Leiharbeiter maximal 18 Monate im selben Unternehmen eingesetzt werden. Danach müssen sie den Betrieb verlassen oder übernommen werden. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können aber Abweichungen vereinbaren. Den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher will die große Koalition verbieten.

Bei Werkverträgen plant die Koalition neue Transparenzvorschriften. Damit soll etwa verhindert werden, dass verbotenerweise genutzte Werkverträge später als Leiharbeit „umdeklariert“ werden. Auch soll genau definiert werden, wann jemand als Arbeitnehmer zu gelten hat. Betriebsräte sollen mehr Informationsrechte bei dem Thema bekommen.

Die Opposition lehnte den Kompromiss ab. Sprecherinnen und Sprecher der Parteien DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf aufgeweicht und zu viele Zugeständnisse an die Arbeitgeberseite gemacht worden seien. Das gehe zu Lasten der Beschäftigten.

Von Wirtschaftsvertretern blieb dagegen breiter Protest aus. Zwar wurden Nachbesserungen ins Gespräch gebracht und kritisiert, dass mit den Plänen angeblich neue bürokratische Hürden und die Tarifautonomie eingeschränkt werde. Unternehmerverbände stellten aber auch fest, dass der erzielte Kompromiss auch Arbeitgebern Sicherheit gebe und tarifvertragliche Spielräume bei der Gestaltung der Zeitarbeit erhalten bleiben. Allerdings betonten sie auch, dass eine Neuregelung aus ihrer Sicht nicht benötigt worden sei.

Dieser Darstellung widersprach Dewes, der im Gesetzgebungsverfahren und im Gespräch mit Nahles mehrfach eine Stärkung der Stellung von Leiharbeitnehmern sowie die Unterbindung von Lohndumping und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung gefordert hatte. Der BDZ hatte eine Überprüfung der Werkvertragsverfahren angemahnt und die bisher fehlenden Abgrenzungskriterien zur Leiharbeit beanstandet.

Dewes begrüßte, dass die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vereinbarungen nun endlich gesetzlich ausgestaltet werden. Mit Nahles habe Einvernehmen über die damit verfolgten Ziele zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch das Mindestlohngesetz und über eine effektive Kontrolle durch den Zoll bestanden. Wörtlich erklärte er: „Die Einigung war längst überfällig, um die Grauzonen zu beseitigen, die in diesem Bereich bestanden und auch dem Zoll wirkungsvolle Kontrollen bislang mehr als erschwerten. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern!“

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