Zu Hause arbeiten: „Home, sweet Homeoffice“
Wie kaum eine andere Tätigkeit eignet sich die Bildschirmtätigkeit für das Arbeiten von zu Hause.
Bereits vor der Corona-Krise war Homeoffice, Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten ein bestimmendes Thema. Dabei stand eine zweckmäßige Organisation der Büroarbeit ebenso im Vordergrund der Betrachtungen, wie auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie die Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch weniger Verkehr.
13.05.2021

Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist Homeoffice eine Form des mobilen Arbeitens. Der Gesetzgeber differenziert zwischen diesem ortsunabhängigen Arbeiten und der sogenannten „Telearbeit“ an einem festen Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle. Für beide gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Für detaillierte Informationen stehen wir gern telefonisch oder auch per E-Mail zur Verfügung!
Fest steht: Vorerst bis zum 30. Juni ist für so viele Beschäftigte wie möglich Homeoffice angesagt.
Wir gehen aber davon aus, dass bis dahin zwischen GZD und BPR / GPR eine entsprechende Rahmendienstvereinbarung abgeschlossen wird.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
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