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Staatsbedienstete besser gegen Gewalt schützen

Seit längerem ist eine drastische Zunahme der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu beobachten. BDZ und dbb sehen hier dringenden Handlungsbedarf bei der Politik, die endlich reagieren und die Beschäftigten besser schützen muss. Eine der hierzu erforderlichen Maßnahmen besteht darin, Gewaltdelikte gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes härter zu bestrafen. Eine Chance hierfür bot die Innenministerkonferenz, die vom 24. Bis 26. Juni in Mainz tagte. Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen.

Nach einer Umfrage des dbb in seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften erleben Beschäftigte in verschiedensten Verwaltungsbereichen und regional übergreifend ein Ausufern der Gewalt. So wurde sogar von Angriffen auf Mitarbeiter von Kfz-Zulassungsstellen berichtet, wenn zum Beispiel die gewünschten Kennzeichen nicht verfügbar waren. In immer breiteren Gesellschaftsschichten wird der Staat als Gegner wahrgenommen und wächst die Gewaltbereitschaft.

Dieser Entwicklung sollte aus Sicht des BDZ unter anderem dadurch begegnet werden, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch eine gezielte Verschärfung des Strafrechts besser geschützt werden.

Das Problem der zunehmenden Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wird bislang vorwiegend am Beispiel der Gewalt gegen Polizisten diskutiert. So wurde auch auf der Innenministerkonferenz nur darüber nachgedacht, Gewaltdelikte gegen Polizisten künftig härter zu bestrafen. Doch selbst für eine auf den Bereich der Polizei beschränkte Strafrechtsverschärfung fand sich bei den Ressortchefs der Länder keine Mehrheit.

Aus Sicht des BDZ muss der strafrechtliche Schutz durch eine härtere Bestrafung bei Gewaltdelikten gegen Repräsentanten des Staates gezielt verbessert werden. Dabei darf sich dieser Schutz nicht auf Polizisten beschränken, sondern es müssen sämtliche Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes einbezogen werden. Eine auf Polizisten beschränkte Regelung wäre schon aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich.

Die Innenministerkonferenz hätte daher nach Auffassung des BDZ-Bundesvorsitzenden Dewes das Problem der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes viel breiter diskutieren und zu greifbaren Ergebnissen kommen müssen. „Die Innenministerkonferenz hat mit der Gewalt gegen Polizisten nur einen Ausschnitt eines allgemeinen Problems diskutiert und ist nicht zu Ergebnissen gelangt. Damit haben die Beteiligten eine wichtige Chance für eine Verbesserung des Schutzes nicht nur der Polizisten, sondern aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, insbesondere auch derjenigen der Zollverwaltung, vor gewaltsamen Übergriffen vertan.“

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