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Entwicklungen zur Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vorgestellt!

Am 31. Mai 2023 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), Dr. Florian Toncar, die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Zeitgleich besuchte der Projektleiter des Projektes für den Aufbau des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), Dr. Marcus Pleyer, den Dienstsitz der FIU in Dresden. Außerdem vor Ort waren VertreterInnen des Ministeriums und die LeiterInnen der einzelnen Teilprojekte des Projektes BBF. Digital wurde der neue Leiter der FIU, Daniel Thelesklaf, zugeschaltet. Die Veranstaltung wurde durch den BDZ-geführten Personalrat bei der Generalzolldirektion (ZKA) in Köln-Dellbrück, durch Astrid Haase (Ständiges Mitglied im HPR und stellv. Vorsitzende des BDZ Bezirksverbandes Westfalen) und Jürgen Drees (Vorsitzender des Personalrats bei der GZD, Direktion VIII – Zollkriminalamt und BDZ) sowie in Dresden durch Jan Gies (ständiges Mitglied im HPR und stellv. Vorsitzender des Ständigen Fachausschuss Digitalisierung im BDZ) begleitet. Für den BDZ ist klar, dass eine erfolgreiche Überführung der FIU in das BBF nur durch eine konsequente Einbeziehung der Beschäftigten gelingen kann.

v.l.n.r: Jürgen Drees (Vorsitzender des Personalrats bei der GZD, Direktion VIII – Zollkriminalamt und BDZ), Dr. Florian Toncar (Parlamentarischer Staatssekretär BMF), Astrid Haase (Ständiges Mitglied im HPR und stellv. Vorsitzende des BV Westfalen), Dr. Armin Rolfink (Abteilungsleiter III BMF)

Vor Ort und durch eine Videokonferenz zusammengeschaltet, aber auch komplett digital an den Heimarbeitsplätzen, wurden die Beschäftigten der FIU durch Dr. Toncar und Dr. Pleyer mit aktuellen Informationen aus dem BBF Projekt versorgt. Die weiteren Anwesenden standen im anschließenden offenen Austausch für Fragen bereit. In der Rede von Dr. Toncar wurde hervorgehoben, dass die Geldwäschebekämpfung in Deutschland mit dem Projekt nachhaltig verbessert werden soll und man mit dem BBF eine „moderne und schlagkräftige Behörde“ schaffen will. Konkret soll die FIU als eigenständiger Teil des BBF agieren und unter anderem aus der Masse der Verdachtsmeldungen die für das BBF relevanten bedeutsamen Fälle der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug herausfiltern und in die weitere Bearbeitung eng eingebunden sein.

Staatssekretär Dr. Toncar informierte darüber, dass die entsprechenden Gesetzesentwürfe aktuell in Vorbereitung seien und zeitnah ratifiziert werden sollen, um eine Einrichtung der Behörde zum Anfang 2024 zu ermöglichen. Eine Überführung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und der FIU von der Generalzolldirektion (GZD) in das BBF soll am 1. Juni 2025 stattfinden. Hintergrund ist, dass die neue Behörde im Jahr 2024 noch durch das Projekt im BMF schrittweise in der Funktionsfähigkeit erweitert werden soll. Aufgaben der strategischen Steuerung des BBF durch Controlling, Zieleprozesse und übergreifende Ressourcensteuerung werden im Jahr 2024 noch im Projekt wahrgenommen. In 2025 soll das BBF dann als eine Behörde erste Sachverhalte eigenständig bearbeiten.

Eine erfolgreiche Überführung der FIU in das BBF erfordert die Einbeziehung der Beschäftigten und eine flexible Personalentwicklung in der Zollverwaltung!

In dem Redebeitrag des HPR unterstrich Astrid Haase unseren bereits seit Beginn des BBF Projektes geäußerten Forderungen: Für die überführten Beschäftigten muss dauerhaft eine Rückkehr in die Zollverwaltung ermöglicht werden. Die VertreterInnen des BMF bestätigten hierzu, dass eine solche Regelung berücksichtigt wird. Konkret soll den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf die internen Ausschreibungen der Zollverwaltung bewerben zu können.

Außerdem ist nach den Ausführungen von Astrid Haase keine Zeit zu verlieren, um in der Zeit bis zur Überführung an der Verbesserung der Arbeitssituation in der FIU zu arbeiten. Es muss dringend eine bessere IT-Unterstützung eingeführt werden und diese muss ohne weitere Zweifel rechtskonform anwendbar sein. Es braucht eine gesetzliche Verankerung sowohl des risikobasierten Ansatzes im Rahmen der Analyse von Verdachtsmeldungen als auch hinsichtlich der automatisierten Verarbeitung von Verdachtsmeldungen. Zudem braucht es klarer Regelungen zur inhaltlichen Aufbereitung von Verdachtsmeldungen für die Verpflichtenden.

In dem zweiten Teil der Veranstaltung wurde viel Zeit eingeplant, um den KollegInnen bestehende Fragen zu beantworten. Die Infoveranstaltung ist bis auf technische Probleme zu Beginn des Formats positiv zu bewerten. Wir werben dafür weiterhin in Terminen wie diesem den Beschäftigten Einblick und Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Wir werden das Projekt weiter mit unseren Forderungen begleiten und zeitnah berichten.

 

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