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Kein Freibrief für Schnellschüsse gegen Beamtinnen und Beamte

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zeigen: Beamtinnen und Beamte einfach in die Rentenkasse zu holen, löst die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rente nicht. Der BDZ sieht zentrale Argumente bestätigt – und warnt zugleich vor schematischen Eingriffen bei Altersgrenzen und Versorgung.

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission liegen vor. Ihr Bericht kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden. Für den BDZ ist die erste Einordnung klar: Das Papier ist kein Freibrief für populistische Kurzformeln gegen Beamtinnen und Beamte. Wer behauptet, man müsse Beamte nur in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und damit seien die Rentenprobleme gelöst, wird durch die Kommission selbst widerlegt.

Argumente des BDZ bestätigt

Der Bericht der Kommission zeigt selbst, warum die politische Kurzformel „Beamte in die Rentenkasse“ nicht trägt. Eine Eingliederung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung wäre verfassungsrechtlich hoch komplex und würde nach Einschätzung der Kommission keine nachhaltige finanzielle Entlastung bringen. Der Staat müsste über Jahrzehnte bestehende Pensionen weiter finanzieren und zugleich neue Rentenbeiträge tragen.

Zugleich verweist die Kommission auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Beamtenversorgung nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat den dabei zu beachtenden Grundsätzen insbesondere die Versorgung aus dem letzten Amt, die Beitragsfreiheit und die Amtsangemessenheit der Versorgung zugeordnet. Diese Grundsätze lassen sich nicht von den besonderen Pflichten des Berufsbeamtentums und der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung trennen.

Wenn die Kommission empfiehlt, Verbeamtungen auf hoheitliche Aufgaben zu konzentrieren, muss gerade der Zoll im Zentrum stehen. Als Einnahme-, Kontroll- und Sicherheitsverwaltung des Bundes setzt der Zoll staatliche Befugnisse durch, greift rechtlich verbindlich ein und bekämpft Schwarzarbeit, Schmuggel, Geldwäsche und organisierte Kriminalität. Hoheitliche Kernbereiche wie der Zoll brauchen auch künftig ein starkes Berufsbeamtentum.

Die Empfehlungen der Kommission zeigen sehr deutlich: Die einfache Formel ‚Beamte müssen einzahlen‘ trägt nicht. Wer so argumentiert, verschweigt die verfassungsrechtlichen Grenzen, die Systemunterschiede und die erheblichen finanziellen Folgekosten. Wir brauchen eine sachliche Debatte statt neuer Vorurteile gegen Beamtinnen und Beamte.

Thomas LiebelBDZ-Bundesvorsitzender

Regelaltersgrenze im Vollzugsdienst muss gesenkt, nicht erhöht werden

Kritisch sieht der BDZ zugleich die Empfehlung, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Das betrifft insbesondere die Frage der Altersgrenzen. Doch gerade im Vollzugsdienst des Zolls sind die Belastungen nicht mit einer abstrakten Durchschnittserwerbsbiografie vergleichbar.

Kontrolleinheiten, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Zollfahndung, Wasserzoll und waffentragende Bereiche leisten körperlich und psychisch anspruchsvolle Arbeit in hoheitlicher Verantwortung. Wer über längeres Arbeiten spricht, muss auch über Dienstfähigkeit, Schichtdienst, Außendienst, Einsatzbelastungen und gesundheitlichen Verschleiß sprechen.

Der BDZ fordert deshalb weiterhin eine besondere Altersgrenze von 63 Jahren für den Vollzugsdienst. Eine weitere Anhebung der Altersgrenzen wäre aus Sicht des BDZ das falsche Signal.

Auch der dbb beamtenbund und tarifunion, der Dachverband des BDZ, sieht eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters skeptisch und verweist auf die gesundheitliche Belastungen in vielen Berufen: Kommission der Bundesregierung legt Bericht vor: Rente muss auch in Zukunft den Lebensstandard sichern | dbb.de

Klar ist zugleich: Mit den Empfehlungen der Alterssicherungskommission beginnt der politische Prozess erst. Es handelt sich zunächst um Vorschläge eines Beratungsgremiums, nicht um einen Gesetzentwurf. Welche Punkte die Bundesregierung aufgreift, welche davon in Koalition und Parlament mehrheitsfähig sind und wie mögliche Regelungen konkret ausgestaltet würden, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.

Der BDZ wird diesen Prozess eng begleiten und deutlich machen: Reformen ja – aber keine schematische Gleichmacherei zulasten derjenigen, die den Staat im hoheitlichen Einsatz handlungsfähig halten. Eine ausführlichere Analyse der Empfehlungen und ihrer Bedeutung für das Berufsbeamtentum und Tarifbeschäftigte folgt in der kommenden Ausgabe des BDZ magazin.

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