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Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität: Gesetze statt Schlagworte!

Der am 25. Februar vorgestellte Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität verspricht eine „Zeitenwende“ bei Finanz- und Geldwäscheermittlungen. Aus Sicht der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) entscheidet sich jedoch im Vollzug, ob aus großen Begriffen wie „Follow the Money“ konkrete gesetzliche Befugnisse, moderne IT-Strukturen und zusätzliche Ressourcen entstehen.

Pressemitteilung BDZ | Aktionsplan gegen OK: Gesetze statt Schlagworte!

Deutschland gilt seit Jahren als attraktiver Standort für Geldwäsche – als komfortabler Geldwäschesalon im Herzen Europas. Organisierte Kriminalität finanziert sich hierzulande über Milliardenbeträge aus Drogenhandel, Schwarzarbeit, Steuerdelikten und verschleierten Finanzströmen. Doch gerade bei der Vermögensabschöpfung kommt der Staat nur schleppend voran: Ermittlungsverfahren dauern lange, Firmen werden insolvent abgewickelt, Vermögenswerte ins Ausland verschoben oder in komplexen Strukturen verborgen. Am Ende bleibt das kriminelle Kapital häufig unangetastet. Genau hier entscheidet sich die Wirksamkeit des heute vorgestellten Aktionsplans der Bundesregierung.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, Thomas Liebel, erklärt:
„Organisierte Kriminalität profitiert auch von Ankündigungspolitik. Ein Aktionsplan ist schnell formuliert – aber das Vermögen der Kriminellen rechtssicher einzuziehen, ist harte Vollzugsarbeit. Wenn wir nicht früher und konsequenter ansetzen, laufen wir den Strukturen weiter hinterher.“

Die nun vorgesehene personelle und technische Stärkung der Ermittlungsbereiche des Zolls begrüßt BDZ-Chef Liebel. Auch dass Innen-, Finanz- und Justizressort gemeinsam auftreten, sei richtig – aber selbstverständlich. „Diese Zusammenarbeit ist seit Jahren politisch vorgesehen. Entscheidend ist nicht das gemeinsame Podium, sondern ob daraus konkrete straf- und verfahrensrechtliche Änderungen folgen“, so Liebel.

Mit Blick auf die angekündigte Datenanalyse warnt die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ vor unrealistischen Erwartungen. „Wir reden ständig über KI und automatisierte Auswertung. Aber welche Daten sollen analysiert werden, wenn dieser nur in Papierform oder allenfalls in Excel-Listen erfasst sind?“, kritisiert Liebel. „In der Geldwäsche- und Schwarzarbeitsbekämpfung haben wir es mit Bargeldzahlungen und verschachtelten Firmengeflechten zu tun. Überweisungsdaten, Steuerdaten oder zentrale Datensätze zu Geschäftsunterlagen existieren oft gar nicht. Und selbst dort, wo Daten digital vorliegen, fehlen vielerorts leistungsfähige Server, sichere Netze und moderne IT-Systeme, um große Datenmengen überhaupt auswerten zu können. Bevor man von Datenanalyse spricht, braucht man rechtssichere Befugnisse, funktionierende Infrastruktur und eine belastbare Datengrundlage.“

Bereits im Mai 2023 wurde im Bundesfinanzministerium ein Aktionsplan zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche durch den Zoll vorgestellt, den die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ ausdrücklich unterstützt hatte (siehe BDZ News vom 05.05.2023). Doch viele der angekündigten Maßnahmen wurden durch neue politische Prioritäten verdrängt oder blieben in der praktischen Umsetzung stecken. Genau deshalb kommt es jetzt darauf an, dass Ankündigungen nicht erneut folgenlos bleiben.

Der Unterschied zwischen Symbolik und Sicherheit entscheide sich im Gesetzblatt, betont BDZ-Chef Liebel.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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