BDZ zum Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium
Fortschritte beim Laufbahnrecht, aber weiterer Reformbedarf
Am 3. November 2025 nahm der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel am Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium (BMI) zur geplanten Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) teil. Der nun vorliegende Referentenentwurf stellt den zweiten Anlauf dar, nachdem der erste Entwurf aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition im vergangenen Jahr nicht umgesetzt werden konnte.
06.11.2025

Bereits im Jahr 2024 hatte der BDZ als einzige Fachgewerkschaft für die Zoll- und Bundesfinanzverwaltung an der damaligen Anhörung teilgenommen und eine grundlegende Reform des Laufbahnrechts gefordert, siehe dbb News vom 14. November 2024 und BDZ News vom 03. November 2024. Die nun vorliegende BLV-Novelle enthält verschiedene positive Impulse für eine Weiterentwicklung des Laufbahnrechts.
Hier herunterladen: Stellungnahme des BDZ zur BLV-Novelle
Ziele der Reform
Mit dem neuen Entwurf verfolgt das BMI das Ziel, den Wechsel zwischen Laufbahngruppen zu erleichtern und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen Dienst zu stärken. Vorgesehen sind insbesondere:
- Erleichterungen beim Aufstieg, etwa durch die Implementierung der Möglichkeit der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst und eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen bei der fachspezifischen Qualifizierung,
- neue Sonderzugänge zu technischen und naturwissenschaftlichen Laufbahnen über Abschlüsse wie Bachelor Professional oder Master Professional,
- sowie eine Anhebung der Altersgrenze für Aufstiegsverfahren auf 60 Jahre.
Damit setzt das BMI auf mehr Flexibilität in der Personalentwicklung und auf eine Öffnung für beruflich Qualifizierte – eine Zielrichtung, die der BDZ grundsätzlich unterstützt.
BDZ begrüßt fachspezifische Qualifizierung für den Aufstieg in den höheren Dienst
Ein wesentlicher Fortschritt aus Sicht des BDZ ist die geplante Erweiterung des Aufstiegs durch fachspezifische Qualifizierung auch für den Übergang vom gehobenen in den höheren Dienst. Damit konnte eine langjährige Forderung des BDZ umgesetzt werden.
Liebel betonte bei der Verbändeanhörung im BMI:
„Es ist ein wichtiges Signal, dass berufserfahrene Kolleginnen und Kollegen künftig durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen auch den Aufstieg in den höheren Dienst erreichen können. Das stärkt Motivation, Perspektiven und Leistungsbereitschaft gleichermaßen.“
Ebenso positiv bewertet der BDZ die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst: Künftig soll bereits das Erreichen des ersten Beförderungsamtes genügen. Dies dürfte die Zahl der Bewerbungen, die bislang unter den ausgeschriebenen Teilnehmerplätzen liegen, erhöhen.
Auch der Wegfall der bislang geforderten „höchsten oder zweithöchsten Beurteilung“ für die Teilnahme am Auswahlverfahren entspricht einer langjährigen BDZ-Forderung. Der BDZ hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf erfolgreich auf die Fehlentwicklungen hingewiesen, zu denen die bisherige Regelung geführt hatte: Potentielle Interessenten für die fachspezifische Qualifizierung hatten bislang schlimmstenfalls auf eine Beförderung verzichtet, um dieses Beurteilungskriterium erfüllen zu können.
Mehr Fachkräfte durch Sonderzugänge zu den Laufbahnen
Die in der Schaffung von Sonderzugängen in das Laufbahnsystem zum Ausdruck kommende Wertschätzung von Fortbildungsabschlüssen wie dem Bachelor Professional und Master Professional setzt wichtige Impulse für die Nachwuchsgewinnung insbesondere im IT-Bereich, in dem es an Fachkräften mangelt.
Weitere positive Einzelregelungen
Der Entwurf enthält darüber hinaus weitere positive Einzelregelungen
- Erhöhung der Wiederholungsmöglichkeiten bei Prüfungen
Positiv zu bewerten ist die Ausweitung der zweiten Wiederholungsmöglichkeit bei Modulprüfungen auf alle Bachelorstudiengänge.
- Verkürzung der Mindestdauer für Vorbereitungsdienste
Weiterhin begrüßt der BDZ die geplante Verkürzung der Mindestdauer für Vorbereitungsdienste im höheren Dienst von 18 auf 14 Monate, die eine größere Flexibilität ermöglicht.
- Verzicht auf weitere Ausnahmen bei der Stellenausschreibungspflicht
Bereits im ersten Beteiligungsverfahren 2024 hatte der BDZ gemeinsam mit dem dbb den geplanten Ausnahmen von der Stellenausschreibungspflicht widersprochen. Diese Kritik wurde vom BMI nun berücksichtigt – die beanstandeten Sonderregelungen sind im neuen Entwurf entfallen. Damit konnte der BDZ einen wichtigen Beitrag zur Wahrung von Transparenz und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung leisten.
Keine Fehlentwicklungen zu Lasten von Leistungsträgern/innen und dringender Reformbedarf!
Gleichwohl sieht der BDZ in Teilen des Entwurfs noch das Bedürfnis für Nachsteuerung und weitgehende Reformen.
Bestenförderung soll gestrichen werden: Leistungsträger/innen in den Bundesverwaltungen künftig ohne Anerkennung?!
Kritisch sieht der BDZ den im Entwurf vorgesehenen Wegfall der sogenannten „Bestenförderung“ (§ 27 BLV alt). Diese hatte bisher leistungsstarken Beamtinnen und Beamten den Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe ohne Teilnahme an einem formellen Aufstiegsverfahren ermöglicht. Die Bestenförderung hat sich als bedeutendes Instrument zur Anerkennung langjähriger Leistungssträger bewährt. Die Streichung der Regelung würde aus unserer Sicht die Attraktivität des Bundesdienstes schwächen und flexiblere sowie bedarfsorientierte Personalentwicklungspfade unnötigerweise verbauen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dürfen erfahrene Leistungsträgerinnen und Leistungsträger nicht durch starre Regelwerke ausgebremst werden“, so Liebel. Die Bestenförderung habe sich als wichtiges Instrument zur Motivation und Bindung bewährt und müsse daher – gegebenenfalls in angepasster Form – erhalten bleiben.
Anerkennung beruflicher Abschlüsse
Bei der Anerkennung beruflicher Abschlüsse mahnen wir an, dass diese konsequent am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) orientiert und spezifische Techniker- und Praxisabschlüsse nicht ausgegrenzt werden dürfen.
Dabei darf die bewährte Laufbahnausbildung im Allgemeinen nicht verwässert werden.
Weitere Reformen erforderlich
Trotz der erzielten Fortschritte bleibt aus Sicht des BDZ weiterer Handlungsbedarf. Das BMI beschränkt sich mit der aktuellen Novellierung auf punktuelle Anpassungen. Der BDZ fordert dagegen eine umfassende Modernisierung des Laufbahnrechts, um den veränderten Anforderungen in der Bundesverwaltung gerecht zu werden.
Der BDZ spricht sich insbesondere aus für:
- eine flexiblere Durchlässigkeit der Laufbahngruppen:
Die Durchlässigkeit der einzelnen Laufbahngruppen in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist mittels Ausweitung der Überlappungsämter in Anlehnung an das „Brandenburgische Modell“ und ähnliche modernere Regelungen aus den Bundesländern zu erhöhen. - flexiblere und praxisnähere Aufstiegsmöglichkeiten:
Insbesondere sollte das Instrument des Laufbahnwechsels bei entsprechender Ausbildung (§ 24 BLV-alt, § 33 BLV-neu) häufiger und gezielter eingesetzt werden, besonders in Spezialbereichen wie der IT, in der eine große Konkurrenz zu anderen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden herrscht. - eine stärkere Förderung des Stammpersonals aus.
Liebel machte deutlich:
„Wir begrüßen die im Entwurf enthaltenen Verbesserungen. Aber das Laufbahnrecht muss endlich so weiterentwickelt werden, dass die vorhandenen Potenziale unserer Beschäftigten konsequent gefördert werden. Der Bund darf sich nicht länger auf punktuelle Korrekturen beschränken.“
Insgesamt sieht der BDZ im neuen BLV-Entwurf einen wichtigen Zwischenschritt hin zu moderneren Karrierewegen im Bundesdienst. Die Einführung der fachspezifischen Qualifizierung für den höheren Dienst und der Abbau von Hürden beim Zugang zur Verwaltung für Fachkräfte unter Anerkennung von Fortbildungsabschlüssen sind klare Fortschritte. Gleichzeitig wird der BDZ die laufbahnrechtliche Reform weiterhin kritisch begleiten und sich gegenüber dem BMI und der Politik dafür einsetzen, dass die Beschäftigten in der Zoll- und Bundesfinanzverwaltung von einem zukunftsfähigen, durchlässigen und leistungsorientierten Laufbahnsystem profitieren.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 863247640
E-Mail: post@bdz.eu
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