Auszahlung der Versorgungsanpassung (Ergebnis der Tarifverhandlungen 2025)
Mit BMI Rundschreiben vom 03.09.2025 hat die Bundesregierung beschlossen, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbesoldung und -versorgung zeitgleich und systemgerecht übertragen werden kann. Sie hat sich damit einverstanden erklärt, für die im Jahr 2025 und 2026 vorgesehene Erhöhung der Bezüge Abschlagszahlungen zu leisten. Diese sollten planmäßig mit den Dezemberbezügen 2025 rückwirkend zum April 2025 beginnen. Aufgrund eines Fehlers bei der technischen Umsetzung im ITZBund wird die Auszahlung davon abweichend wie folgt erfolgen: Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten. Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025. Es entsteht für die Beschäftigten kein monetärer Schaden. Die korrekte Zahlung der Bezüge und Nachzahlung der Differenzbeträge ist in jedem Fall sichergestellt. Das ITZBund bittet den technischen Fehler zu entschuldigen. Bitte sehen Sie von Rückfragen bei Ihrem örtlich zuständigen Service-Center ab.
Also bitte nicht wundern über die November-Abrechnungen!


