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Hat das Berufsbeamtentum eine Zukunft?

Gegenwärtige Diskussion über die Einbeziehung der Beamtenschaft in die Rentenversicherung! Wir sollten wieder zu einer Versachlichung des Diskurses zurückkehren. Der Staat sollte angesichts einer stärker polarisierten Gesellschaft froh sein, loyale Mitarbeiter zu haben.Für die Gewährleistung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das Berufsbeamtentum ein rechtsstaatlicher Stabilitätsanker. 

Angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen müssen wir vielmehr über eine generelle Ausweitung der Verbeamtung über den hoheitlichen Bereich hinaus auf die Bereiche der kritischen Infrastruktur und der allgemeinen Daseinsvorsorge nachdenken. Diese Bereiche, zum Beispiel Schule, sollten streikfrei und überparteilich sein. Es ist ein Versäumnis der Politik gewesen, seit dem Bundesversorgungsgesetz von 1957 nicht konsequent finanzielle Rücklagen gebildet zu haben, um eine angemessene finanzielle Absicherung der heutigen Pensionen zu gewährleisten. Diese politischen Verfehlungen holen uns heute ein. Auch der Vergleich mit dem österreichischen Modell halte ich für wenig sachgerecht: Der Beitragssatz zur österreichischen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt insgesamt 22,8 Prozent des Bruttogehalts und ist somit höher als der deutsche Beitrag von 18,6 Prozent. Zudem beträgt die Anspruchsfrist in Österreich 15 Jahre, wogegen in Deutschland bereits fünf Jahre für einen Leistungsbezug ab dem 67. Lebensjahr ausreichen. Das ist von der Politik so gewollt. 

Für daraus resultierende finanzielle Verwerfungen im deutschen Rentensystem nun die Beamtenschaft in Verantwortung zu nehmen ist schon etwas fragwürdig. Gerade die Beamtenschaft hat in den letzten Jahrzehnten nicht unerhebliche Beiträge zur Sicherung der Haushalte von Bund, Land und Kommunen geleistet, um die bisherigen finanzstrukturellen Versäumnisse der Politik zu kompensieren.

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