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Zoll 2030

Lenkungsausschuss im BMF trifft historische Weichenstellung!

Am 1. Juli 2025 hat der Lenkungsausschuss des Projekts Zoll 2030 über die künftige Architektur der Zollverwaltung entschieden – ein Meilenstein für das Projekt "Zoll 2030". Nach langen und intensiven Debatten über die richtige strategische Ausrichtung wurden nun Beschlüsse gefasst, die die grundlegende Struktur des Zolls für die kommenden Jahrzehnte prägen wird. Im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der Beschlüsse erwartet der BDZ, dass die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen – Entwicklungsmöglichkeiten, Perspektiven, die Förderung von Erfahrungswerten – zwingend mitgedacht und aktiv in den Veränderungsprozess eingebunden werden. Transparenz steht für den BDZ an vorderster Stelle, daher informieren wir nachfolgend über die künftige Strukturentwicklung des Zolls sowie dessen geplante Umsetzung.

Bild: Generalzolldirektion

Wie dem BDZ bekannt wurde, hat der Lenkungsausschuss im BMF über wesentliche Leitfragen entschieden, die sich aus den Projektergebnissen zur Strategie „Zoll 2030“ergeben – wir berichteten. Folgendes sind die wesentlichen Punkte:

  • Generalzolldirektion: künftig werden vier Vizepräsidenten/innen jeweils die Themenbereiche „Wirtschaft und Einnahmen“, „Sicherheit und Vollzug“, „Zentrale Verwaltung und Bildung“ sowie „Digitalisierung, Zentrales Rechnungswesen des Bundes, Service Center“ verantworten. Im Ergebnis wird ein Leitungskollegium des GZD-Präsidenten mit vier Vizepräsident/innen mit Gesamtverantwortung für jeweils einen dieser vier Stränge gebildet. Dies geht einher mit einer Verschlankung der Struktur durch Einsparung der Entscheidungsebene Direktionsleitungen und der bisherigen Direktionen. Vorbehaltlich der strategischen Entscheidungen im Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Zukunft des Bundesamtes für Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) – dessen Errichtung bislang keine politischen Mehrheiten gefunden hatte – wird die Financial Intelligence Unit (FIU) als gesonderter Verantwortungsbereich eingerichtet.
  • Ortsbehörden: Der Lenkungsausschuss billigt zudem die Fusion der Hauptzollämter mit den Zollfahndungsämtern in gemeinsamen Ortsbehörden unter neuem Namen. Dabei werden fachliche Verantwortungsbereiche zu den Themen „Wirtschaft und Einnahmen“, „Sicherheit und Vollzug“ sowie „Zentrale Verwaltung“ gebildet. Dies bedeutet, dass durch die Fusion von den bisherigen 49 Ortsbehörden insgesamt 41 Ortsbehörden gebildet werden. In den Ortsbehörden entstehen somit zwei Fachstränge und ein Querschnittsstrang, die die Parallelität zwischen der Generalzolldirektion und den einzelnen Ortsbehörden widerspiegeln, soweit entsprechende Aufgaben dort operativ wahrgenommen werden.
  • Zollämter: Der Prozess zur Zusammenlegung der Zollämter, ebenfalls in einer neuen Struktur bis 2030, steht noch am Anfang. Hier beabsichtigt das Projekt auf Basis einer Nutzwertanalyse einen Vorschlag zur konkreten Zielstruktur der Zollämter zu erarbeiten.
  • Weiteres Vorgehen: Die Zielstruktur erfordert die Anpassung von gesetzlichen Bestimmungen. Die abschließende Namensgebung der künftigen 41 Ortsbehörden wird noch festgelegt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird voraussichtlich nach dem 30. September 2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Somit stehen die beabsichtigten Strukturreformen unter Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestags – mithin ist mit konkreten strukturellen Maßnahmen nicht vor dem III. Quartal 2026 zu rechnen.

Als BDZ sagen wir: Die Wahrung der Einheit der Zollverwaltung ist der Maßstab jeglicher Strukturreformen des Zolls als Antwort auf die komplexen Herausforderungen unserer Zeit. Doch mit einem Beschluss auf dem Papier ist es nicht getan. Jetzt muss die Politik Farbe bekennen und beweisen, dass sie es mit der Stärkung des Zolls ernst meint. Die besten Strukturen nutzen nichts, ohne motiviertes Personal. Die Zollverwaltung wurde in den letzten zehn Jahren kaputt gespart. Daher dürfen Investitionen in die Fortkommensmöglichkeiten unserer Kolleginnen und Kollegen, der Digitalisierung und sowie Ausrüstung und Einsatzmaterial nicht auf der Strecke bleiben. Andernfalls bleiben die Reformvorhaben des Projekts Zoll 2030 vergeblich! Zoll stärken, statt strukturell schwächen ist und bleibt die eigentliche Maxime!

Zoll 2030: Eine historische Chance oder des Kaisers neue Kleider?

Die geplante Zusammenführung der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter zu neuen, einheitlichen Ortsbehörden ist eine historische Neuausrichtung. Der Zollfahndungsdienst ist seit den 1920er Jahren einer der Markenkerne des Zolls. Seine Integration in eine neue, gemeinsame Struktur ist ein tiefgreifender Schritt, der die Einheit der Zollverwaltung manifestiert. Dabei ist entscheidend, dass die hohe Spezialisierung, das Know-How und die Schlagkraft der Zollfahndung nicht hinten runterfallen, sondern vielmehr gestärkt werden. Die Zollfahndung muss dem kriminellen Gegenüber noch gezielter gegenübertreten können.

Die Bündelung der Kontroll- und Ermittlungseinheiten – Kontrolleinheiten, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Zollfahndungsdienst – unter einem Dach schafft nach den Vorstellungen des Projekts eine Ergebnisverantwortung „aus einem Guss“. Der BDZ wird daher die weitere Umsetzung der Strukturreform eng begleiten, um zu eruieren, ob diese Ansätze die richtige Antwort sind, um den international vernetzten Akteuren der Organisierten Kriminalität, des Schmuggels und der Schwarzarbeit wirksam begegnen zu können. Denn klar ist auch: Seit Jahren durchläuft die Zollverwaltung Strukturreformen, aber das Personal bleibt dabei auf der Strecke. Beispielsweise fehlen signifikante Personalzuwächse in den relevanten Bereichen Fahndung, Kontrolleinheiten und Zollabfertigung.

Die vier Stränge in der GZD – was steckt dahinter?

Die vier Stränge innerhalb der Generalzolldirektion enthalten folgende Fachpakete:

  • Verantwortungsbereich „Wirtschaft und Einnahmen“: Zölle und Auskunft, Verbrauch- und Verkehrsteuern, Vollstreckung, Prüfungsdienst, allgemeine Rechtsangelegenheiten, Labore, Untersuchungen und Einreihungen
  • Verantwortungsbereich „Sicherheit und Vollzug“: Kontrollen und FKS, Ahndung, StraBu, Kriminalitätsbekämpfung OK/Clankriminalität/Geldwäsche/Finanzermittlungen, Zollkriminalität, Außenwirtschaftsrecht, Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) – vorbehaltlich der strategischen Entscheidungen im BMF zur Zukunft des BBF, Einsatz-/Ermittlungsunterstützung (bspw. Spezialeinheiten, TKÜ, Digitale Forensik, Eigensicherung, Hundewesen)
  • Verantwortungsbereich „Zentrale Verwaltung und Bildung“: Innere Verwaltung (Organisation inkl. Behördenselbstschutz/Resilienz, Personal, Haushalt, Beschaffung, Immobilien, Mobilität, Gesundheitsmanagement, Justiziariat), Bildungszentrum (Hochschule des Bundes – Fachbereich Finanzen, Laufbahnausbildung mittlerer und gehobener Dienst, Fortbildung)
  • Verantwortungsbereich „Digitalisierung, Zentrales Rechnungswesen, Service-Center“

Eine inhaltlich-analoge Ausgestaltung der Fachpakete ist im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Ortsbehörden vorgesehen.

Der Mensch im Mittelpunkt: Wir kämpfen für Sozialverträglichkeit

Eine solch tiefgreifende Reform darf die Beschäftigten nicht aus den Augen verlieren. Für den BDZ steht fest: Wir schließen einen personellen Aderlass in Form von Personalverschiebungen in die eine oder andere Richtung kategorisch aus. Auch bei dieser Strukturreform gelten die vom BDZ bewirkten Standards der Sozialverträglichkeit der Bundesfinanzverwaltung – und zwar uneingeschränkt.

Als BDZ werden wir mit aller Kraft dafür kämpfen, dass dieser Wandel fair gestaltet wird. Die Kolleginnen und Kollegen sind das Herz des Zolls. Ihre Sorgen und Perspektiven müssen im Mittelpunkt stehen. Den betroffenen Zöllnerinnen und Zöllnern müssen ihre beruflichen Perspektiven aufgezeigt werden und wo sie sich in der neuen Struktur wiederfinden. Die Zusammenlegung von Dienststellen darf nicht zu einem großen Verschiebebahnhof führen. Stattdessen fordern wir eine Stärkung der Ortsebene und ein Ende der arbeitszeitmäßigen Sonderopfer, die in vielen Organisationseinheiten des Zolls an der Tagesordnung sind. Dazu gehören:

  • Attraktive Karrierewege: Die neuen, komplexeren Aufgaben erfordern eine Höherbewertung von Tätigkeiten und verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb allen und durch alle Laufbahnen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und zur Förderung des Erhalts von Expertenwissen sowie Erfahrungswerte unserer Kolleginnen und Kollegen.
  • Massive Investitionen in die Fortbildung: Die Kolleginnen und Kollegen müssen auf die neuen Prozesse und digitalen Werkzeuge bestens vorbereitet werden. Die Fortbildungsangebote lassen hingegen immer länger auf sich warten. Ein absolutes No-Go, wenn man bedenkt welche ambitionierten Personalentwicklungsstrategien kürzlich bekanntgegeben wurden.
  • Erhalt der Flächenpräsenz: Die Bündelung von Zollämtern muss intelligent erfolgen, damit der Zoll als Ansprechpartner für Bürger und Wirtschaft vor Ort erhalten bleibt. Die Flächenpräsenz des Zolls ist zudem unser Aushängeschild für regionale Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kolleginnen und Kollegen. Eine Standortschließung – auch im Rahmen der Fusion der Ortsbehörden – schließen wir daher kategorisch aus.
  • Wertigkeiten erhalten, Perspektiven schaffen: Mit dem Wegfall einer Hierarchieebene innerhalb der Generalzolldirektion dürfen für die Beschäftigten der GZD – und im weiteren der Ortsebene – keine Stagnation oder gar nachteilige Einschnitte im dienstlichen Weiterkommen einhergehen. Im Gegenteil: es braucht einen „Demografie-Booster“, der seitens der Verantwortlichen bislang nicht ansatzweise im Projekt „Zoll 2030“ eruiert wurde.
  • Digitalisierung: Der Stellenwert der Digitalisierung innerhalb der Zollverwaltung hat sich in den letzten Monaten deutlich weiterentwickelt. Der BDZ lehnt jegliche strukturelle Schwächung der zukunftsweisenden IT-Einheiten ab. Mit dem neu eingerichteten Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kommt dieser Herausforderung noch eine bedeutendere Rolle zu. IT und Digitalisierung ist mehr als nur Querschnitt, sondern eine tragende Säule zur Entlastung unserer Kolleginnen und Kollegen.

Blick nach vorn: Das Gesetzgebungsverfahren wird zum Lackmustest

Die Beschlüsse des Lenkungsausschusses sind nur der Startschuss für einen Marathon. Die Umsetzung der Zielstruktur erfordert umfassende Änderungen in zentralen Gesetzen wie dem Finanzverwaltungsgesetz, dem Zollverwaltungsgesetz und dem Zollfahndungsdienstgesetz. Denn die neue Zielstruktur lässt sich nur durch die Anpassung von gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise mit Blick auf die Stellung des Zollkriminalamts (bisherige Zentralstellenfunktion), erreichen. Die Zielstruktur steht insoweit unter parlamentarischen Vorbehalt.

Hier ist die Politik gefordert, die notwendigen Gesetzgebungsverfahren nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern zügig und entschlossen zu handeln. Die Zeit der Sonntagsreden über die Wichtigkeit der Sicherheitsbehörden ist vorbei. Die neue Struktur ist der richtige Rahmen, aber ein Rahmen allein fängt keine Kriminellen und erhebt keine Steuern. Er muss mit Leben gefüllt werden und dabei insbesondere mit weitreichenden Befugnissen und Kompetenzen gestärkt werden.

Deshalb erneuern wir unsere Forderung nach einer „Sicherheitsmilliarde“ für den Zoll. Die beste Strukturreform verpufft, wenn die Ermittler weiterhin mit veralteter IT kämpfen, die Einsatzkräfte auf moderne Ausrüstung warten und die Personaldecke zu dünn ist. Die Entscheidung für „Zoll 2030“ muss untrennbar mit einem politischen Bekenntnis zur finanziellen und personellen Stärkung des Zolls verbunden sein. Daran werden wir die Bundesregierung messen.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
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Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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12.06.2025