Gute Gewerkschaftsarbeit wirkt: Eilzuständigkeit in MV
Wie bereits mit BV-Info 24/2018 angekündigt wurde vom Kabinett von Mecklenburg-Vorpommern der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) für die Verbandsanhörung freigegeben.
13.02.2019

Konkret wird mit der Novelle des SOG M-V den in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt. Es ist ihnen damit möglich auf Grundlage des SOG M-V in Mecklenburg-Vorpommern gefahrenabwehrend tätig zu werden.
BDZ-Bezirksvorsitzender vom BV-Nord Christian Beisch: „Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar. Ich freue mich, dass es endlich in Mecklenburg-Vorpommern geklappt hat. Als nächstes muss die Eilzuständigkeit auch in Hamburg umgesetzt werden. Dafür werden wir als BDZ weiterhin kämpfen.“
Was hat der BDZ zur Umsetzung der Eilzuständigkeit beigetragen?
BV_Nord_Info_2018_14_Eilzustaendigkeit_2.pdf
BV_Nord_Info_2018_24_MV_Eilzustaendigkeit_kommt.pdf
Wie Sie sehen: BDZ lohnt sich. Wir für Sie im Einsatz.
(Autoren: Sandro Kappe und Sebastian Harms)
V.i.S.d.P. BDZ BV Nord, Christian Beisch, Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
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