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BDZ fordert im Düsseldorfer Landtag Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in NRW

Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages hat der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Christian Beisch am 8. April 2014 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) Position bezogen. Ziel der Initiative ist die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete in NRW. Neben Beisch nahmen Vertreter anderer Gewerkschaften wie der Landesvorsitzende der DPolG NRW, Erich Rettinghaus und der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers an der Anhörung teil. Beisch begrüßte den Vorstoß und machte deutlich, dass es an der Zeit sei, die Eilzuständigkeit für Vollzugsbedienstete auch in NRW einzuführen.

Der Anhörung lag der von der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf zu Grunde. Nachdem die vom BDZ geforderte bundesweite Lösung zur Einführung der Eilkompetenz für Zollvollzugskräfte seit Jahren an der ablehnenden Haltung der Innenministerkonferenz der Länder gescheitert war, ergreift der BDZ in den Ländern Initiativen mit dem Ziel der Änderung der entsprechenden Landespolizeigesetze.

Einleitend stellte Beisch im Landtag fest, dass in den Dienststellen Nordrhein-Westfalens mehr als 2.000 Zollvollzugsbedienstete einschließlich der Zollfahndung tätig seien. Die Zöllnerinnen und Zöllner hätten alle strafprozessualen Befugnisse der Landespolizei und darüber hinaus weitere Kontroll- und Anhalterechte nach dem Zollverwaltungsgesetz.

Weiter unterstrich er, dass es bei der Eilzuständigkeit darum gehe, Rechtssicherheit für die Zöllnerinnen und Zöllner zu schaffen. Nach der aktuellen Rechtslage müsse der Zoll gesuchte Straftäter und alkoholisierte Autofahrer nach Abschluss der Zollkontrolle laufen lassen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Landespolizei nicht eingetroffen sei.

Nach Auffassung des BDZ reicht das Jedermann-Festnahmerecht nicht aus, selbst wenn es greifen würde. Auch sei es der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass bewaffnete Dienstkleidungsträger des Zolls Straftäter im Rahmen einer Zollkontrolle zwar aufgreifen, aber dann nicht festnehmen könnten. Diese Rechtslage sei nicht nachvollziehbar.

Ferner geht es dem BDZ um die Absicherung der Kolleginnen und Kollegen bei möglichen Widerstandshandlungen. Beisch wies darauf hin, dass die Zollvollzugskräfte rund um die Uhr auch an Wochenenden unterwegs seien. Mit der Eilzuständigkeit würde das Sicherheitspotenzial deutlich wachsen, ohne dass dem Land Kosten entstünden. Das könne nur im Interesse von NRW liegen, betonte er abschließend.

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